Pfändungsrechner (pfändbares Einkommen) Deutschland

Der Pfändungsrechner ermittelt Ihr pfändbares Einkommen mit Grundbetrag, Zuschlägen für Unterhaltspflichten, Zehntel-Regel, Höchstgrenze und § 850d ZPO.

Pfändungsrechner (pfändbares Einkommen) Deutschland
€
Personen
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Pfändbarer Betrag pro Monat —
Betrag, der Ihnen bleibt —
Unpfändbarer Grundbetrag inkl. Zuschläge —
Einkommen über dem Grundbetrag —
Teil über der Höchstgrenze (voll pfändbar) —
Auf die Tabellenstufe abgerundetes Netto —
Gepfändeter Anteil des Nettos —
Pfändungsquote auf den nächsten Euro —
Pfändbarer Betrag pro Jahr —
Monate bis zur Tilgung —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Rechner ermittelt, wie viel von einem monatlichen Nettoeinkommen bei einer Lohnpfändung an den Gläubiger geht und wie viel unpfändbar bleibt. Er bildet die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab, berücksichtigt Unterhaltspflichten, weist den voll pfändbaren Teil oberhalb der Höchstgrenze getrennt aus und behandelt Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO gesondert.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Monatlicher unpfändbarer Grundbetrag nach § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenze)1.587,4gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Monatlicher unpfändbarer Zuschlag für die erste unterhaltsberechtigte Person (§ 850c ZPO)597,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Monatlicher unpfändbarer Zuschlag für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, zweite bis fünfte (§ 850c ZPO)332,83gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Monatliche Obergrenze nach § 850c ZPO, oberhalb derer das Nettoeinkommen voll pfändbar ist4.866,3gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
§ 850c Abs. 3 ZPO: unpfändbarer Anteil des Mehrbetrags über dem Grundbetrag, gestaffelt nach 0 bis 5 unterhaltsberechtigten Personen (drei Zehntel, zuzüglich zwei Zehnteln für die erste und je einem Zehntel für die zweite bis fünfte Person)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aus § 850c Abs. 3 ZPO übernommen; zuvor im Rechner pfaendungsrechner-de als EXEMPT_SHARE fest verdrahtet.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

pfändbar = (min(Netto; Höchstgrenze) − Grundbetrag − Zuschläge) × (1 − unpfändbarer Zehntel-Anteil) + max(0; Netto − Höchstgrenze)

So funktioniert es

Zunächst gehen die nach § 850a ZPO ohnehin unpfändbaren Bezüge aus dem Nettobetrag heraus. Der Rest wird auf die 10-Euro-Stufe der amtlichen Tabelle abgerundet. Bis zum Grundbetrag von 1.587,40 € bleibt alles unpfändbar; für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €. Vom Mehrbetrag darüber bleiben drei Zehntel frei, plus zwei Zehntel für die erste und je ein Zehntel für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Was über der Höchstgrenze von 4.866,30 € liegt, ist voll pfändbar. Bei einer Unterhaltsforderung nach § 850d ZPO gilt die Tabelle nicht; dann zählt allein der vom Gericht festgesetzte Selbstbehalt.

Wo es verwendet wird

  • Vor einer Lohnpfändung abschätzen, was vom Gehalt übrig bleibt
  • Prüfen, ob eine zusätzliche Unterhaltspflicht die Pfändung ganz entfallen lässt
  • Die Dauer bis zur vollständigen Tilgung einer Forderung überschlagen

Rechenbeispiel

Ein Angestellter verdient 2.800 € netto im Monat und zahlt für ein Kind Unterhalt. Sein unpfändbarer Grundbetrag steigt dadurch auf …. Über diesem Betrag liegen …, von denen die Hälfte frei bleibt. Pfändbar sind also … im Monat, ihm bleiben …. Das entspricht einer Pfändungsquote von … des Nettos; jeder zusätzlich verdiente Euro wird zu … gepfändet. Auf das Jahr gerechnet fließen … an den Gläubiger, die Forderung über 9.000 € ist damit nach … Monaten getilgt.

Pfändbares Einkommen ist der Teil des Nettolohns, den ein Gläubiger über eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber einziehen darf. Der Rest ist geschützt, und zwar nach einer festen Rechenvorschrift in § 850c der Zivilprozessordnung. Dieser Rechner bildet diese Vorschrift ab und zeigt, was der Gläubiger bekommt und was bleibt.

Pfändbares Einkommen nach der Tabelle des § 850c ZPO

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen schützt der Gesetzgeber einen Sockel, damit der Schuldner arbeitsfähig bleibt und nicht in die Grundsicherung fällt. Über diesem Sockel wird gestaffelt gepfändet, und ganz oben ist der Schutz beendet.

Vier Größen bestimmen das Ergebnis, alle vier sind im Rechner gepflegte Parameter:

  • Der Grundbetrag: Bis zu 1.587,40 Euro monatlichem Nettoeinkommen ist überhaupt nichts pfändbar.
  • Die Zuschläge für Unterhaltsberechtigte: Die erste Person hebt den geschützten Sockel um 597,42 Euro an, die zweite bis fünfte Person um je 332,83 Euro.
  • Die Höchstgrenze: Was ein Schuldner über 4.866,30 Euro hinaus verdient, ist ohne Staffelung voll pfändbar.
  • Die Zehntel-Staffel: Sie legt fest, welcher Anteil des Mehrbetrags über dem Sockel unpfändbar bleibt, gestaffelt nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten.

Die drei Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. Die genannten Werte gelten seit 1. Juli 2026. Die Zehntel-Staffel steht unmittelbar im Gesetz. Der Rechner speichert alle vier mit Gültigkeitsdatum, damit eine Berechnung nachvollziehbar bleibt, auch wenn die Grenzen inzwischen gestiegen sind.

Der Grundbetrag und die Zuschläge

Der Grundbetrag gilt für jeden Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Wer Unterhalt gewährt, schützt mehr. Der Sprung von null auf eine unterhaltsberechtigte Person ist dabei der größte. Jede weitere Person bis zur fünften bringt einen kleineren Aufschlag, ab der sechsten Person kommt nichts mehr hinzu.

Entscheidend ist die tatsächliche Unterhaltsgewährung aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Ein volljähriges Kind in Ausbildung zählt, wenn Unterhalt fließt. Eine Lebensgefährtin ohne gesetzlichen Anspruch zählt nicht, auch wenn beide gemeinsam wirtschaften. Und wenn eine unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte hat, kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, sie ganz oder teilweise unberücksichtigt zu lassen. Diesen Sonderfall bildet der Rechner nicht automatisch ab. Reduzieren Sie dann die Personenzahl.

Die Zehntel-Regel für den Mehrbetrag

Oberhalb des geschützten Sockels wird gestaffelt gepfändet. § 850c Abs. 3 ZPO lässt von dem Betrag, der den Sockel übersteigt, drei Zehntel unpfändbar. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen zwei weitere Zehntel hinzu, für die zweite bis fünfte je ein weiteres Zehntel.

Ohne Unterhaltspflichten gehen also 70 Prozent des Mehrbetrags an den Gläubiger, bei einer Person die Hälfte, bei zwei Personen 40 Prozent, bei drei 30, bei vier 20 und bei fünf oder mehr nur noch 10 Prozent. Der Rechner weist diese Grenzquote gesondert aus, weil sie eine praktische Frage beantwortet: Was bringt eine Gehaltserhöhung während einer laufenden Pfändung?

Ein Beispiel: Bei 2.500 Euro netto ohne Unterhaltspflichten liegen 912,60 Euro über dem Grundbetrag. Davon sind 70 Prozent pfändbar, also 638,82 Euro im Monat. Es bleiben 1.861,18 Euro. Eine Forderung von 10.000 Euro ist so nach 16 Monaten getilgt. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sinkt der pfändbare Betrag auf 157,59 Euro.

Wer ohne Unterhaltspflichten 200 Euro mehr brutto aushandelt und davon 120 Euro netto behält, sieht von diesen 120 Euro nur 36 Euro. Wer mit vier unterhaltsberechtigten Personen dieselbe Erhöhung erhält, behält 96 Euro. Mit jeder unterhaltsberechtigten Person bleibt also auch von jedem zusätzlichen Euro mehr übrig.

Die Höchstgrenze und die Zehn-Euro-Stufen

Der gestaffelte Schutz endet an der Höchstgrenze. Alles, was ein Schuldner darüber hinaus verdient, ist ohne Abschlag pfändbar. Der Rechner weist diesen Teil separat aus, damit sichtbar bleibt, aus welchen zwei Bausteinen sich ein hoher pfändbarer Betrag zusammensetzt.

Außerdem ist die amtliche Tabelle in Stufen von zehn Euro Nettoeinkommen aufgebaut, und innerhalb einer Stufe ändert sich der pfändbare Betrag nicht. Der Rechner rundet das eingegebene Netto deshalb vor der Berechnung auf die nächstniedrigere Stufe ab. Wer die veröffentlichte Tabelle daneben legt, findet exakt dieselben Beträge.

Was nach § 850a ZPO gar nicht erst zählt

Bevor überhaupt gerechnet wird, gehen bestimmte Bestandteile des Lohns vollständig aus der Bemessung heraus. § 850a ZPO nennt unter anderem die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Gefahren- und Schmutzzulagen sowie Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Grundbetrags. Auch Kindergeld, Pflegegeld und ähnliche Sozialleistungen gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen.

Weil diese Bestandteile vom Arbeitsvertrag und vom Monat abhängen, sind sie im Rechner eine Eingabe. Tragen Sie dort ein, wie viel von Ihrem Netto auf solche Positionen entfällt. Der Rechner zieht den Betrag vor der Tabellenanwendung ab und weist ihn im Diagramm getrennt aus.

Unterhaltsforderungen: wenn die Tabelle nicht gilt

Für Unterhaltsforderungen gilt eine eigene Vorschrift. § 850d ZPO stellt den Unterhaltsgläubiger bewusst besser, weil dessen Anspruch auf den laufenden Lebensunterhalt zielt. Die Tabelle des § 850c wird dann nicht angewandt. Dem Schuldner bleibt nur, was er für den eigenen notwendigen Unterhalt und für gleichrangige Unterhaltsberechtigte benötigt, und diesen Betrag setzt das Vollstreckungsgericht fest.

Deshalb ist der Selbstbehalt in diesem Modus ein Eingabefeld und kein hinterlegter Wert. Es gibt keinen bundesweit gepflegten Betrag, den ein Rechner einsetzen dürfte. In der Praxis orientieren sich die Gerichte an den Selbstbehaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle, weichen aber im Einzelfall ab. Wer das Feld leer lässt, sieht deshalb den theoretischen Maximalfall, in dem das gesamte Einkommen pfändbar wäre. Tragen Sie den Betrag aus dem Pfändungsbeschluss ein, um ein belastbares Ergebnis zu bekommen.

Mehrere Pfändungen und das P-Konto

Treffen mehrere Pfändungen zusammen, wird der pfändbare Betrag nicht mehrfach berechnet. Es bleibt bei einem pfändbaren Betrag, und die Gläubiger werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs beim Arbeitgeber bedient. Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient, bis seine Forderung getilgt ist. Der Rechner zeigt mit der Tilgungsdauer, wie lange das bei einer Forderung dauert.

Vom Lohnpfändungsschutz zu unterscheiden ist der Kontopfändungsschutz. Ist das Geld erst auf dem Konto, schützt es nur ein Pfändungsschutzkonto, und dort gelten eigene Freibeträge und eigene Bescheinigungen. Beide Systeme greifen ineinander, sind aber getrennt zu beantragen.

Was der Rechner leistet und was nicht

Er rechnet die Tabelle des § 850c ZPO nach, einschließlich Zuschlägen, Zehntel-Regel, Höchstgrenze und Rundung. Er ersetzt keinen Blick in den Pfändungsbeschluss und keine Rechtsberatung. Sonderfälle wie die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen nach § 850e ZPO, die Nichtberücksichtigung eigenverdienender Angehöriger oder die Erhöhung des unpfändbaren Betrags nach § 850f ZPO wegen besonderer Bedürfnisse bildet er nicht ab.

Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Freigrenzen und stellen keine Rechts- oder Schuldnerberatung dar.

Über dieses Tool: pfändbares Einkommen

Pfändbares Einkommen: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Einkommen ist unpfändbar?
Unpfändbar ist mindestens der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO, seit 1. Juli 2026 sind das 1.587,40 Euro. Er steigt für die erste unterhaltsberechtigte Person um 597,42 Euro und für die zweite bis fünfte Person um je 332,83 Euro. Wer darüber verdient, behält vom Mehrbetrag zusätzlich drei Zehntel, bei einer unterhaltsberechtigten Person die Hälfte und mit jeder weiteren Person mehr. Erst oberhalb der Höchstgrenze von 4.866,30 Euro ist jeder weitere Euro voll pfändbar.
Welches Einkommen ist die Grundlage der Berechnung?
Das Nettoarbeitseinkommen, also der Betrag nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Die nach § 850a ZPO unpfändbaren Bestandteile werden davon vorher abgezogen. Dazu zählen unter anderem die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Erschwerniszulagen und Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Grundbetrags.
Warum rechnet die Tabelle in 10-Euro-Schritten?
Die amtliche Pfändungstabelle ist in Stufen von zehn Euro Nettoeinkommen aufgebaut. Innerhalb einer Stufe bleibt der pfändbare Betrag konstant. Der Rechner rundet das Nettoeinkommen deshalb vor der Berechnung auf die nächstniedrigere Stufe ab und kommt so auf dieselben Beträge wie die veröffentlichte Tabelle.
Zählt jedes Kind als unterhaltsberechtigte Person?
Nur wer tatsächlich Unterhalt erhält, zählt. Maßgeblich ist die gesetzliche Unterhaltspflicht, nicht das Zusammenleben. Berücksichtigt werden höchstens fünf Personen; ab der sechsten steigt der unpfändbare Betrag nicht weiter. Verdient eine unterhaltsberechtigte Person selbst genug, kann das Vollstreckungsgericht sie auf Antrag des Gläubigers unberücksichtigt lassen.
Was gilt bei einer Unterhaltsforderung?
Dann greift § 850d ZPO und die Tabelle gilt nicht. Dem Schuldner bleibt nur so viel, wie er für den eigenen notwendigen Unterhalt und für gleichrangige Unterhaltsberechtigte braucht. Diesen Betrag setzt das Vollstreckungsgericht im Einzelfall fest, meist orientiert an den Selbstbehalten der Düsseldorfer Tabelle. Deshalb ist er im Rechner eine Eingabe und kein hinterlegter Wert.
Wie oft ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?
Jährlich zum 1. Juli. Die Beträge werden an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst und im Bundesgesetzblatt als Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht. Die im Rechner hinterlegten Werte tragen deshalb ein Gültigkeitsdatum und werden zu jedem Stichtag ausgetauscht.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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