Einkommensteuer komplett berechnen

Der Rechner ermittelt Ihre Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben und zeigt Netto, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Einkommensteuer komplett berechnen
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Wozu es dient

Der Pro-Rechner ermittelt aus Ihrem Bruttojahreslohn die vollständige Belastung: Einkommensteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone, Kirchensteuer sowie die vier Zweige der Sozialversicherung — und daraus Ihr Netto.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze (auf Steuer)20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Milderungszone Höchstsatz auf den Überhang0,119gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.
Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil0,093gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil0,013gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert.
GKV allgemeiner Beitragssatz0,146gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz0,029gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen.
Pflegeversicherung (AN)0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Kinderlosenzuschlag0,006gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Beitragsabschlag je Kind (2.–5. Kind)0,0025gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Netto = Brutto − (RV + AV + KV + PV) − Einkommensteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer

So funktioniert es

Zuerst werden die Arbeitnehmerbeiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Nach Abzug dieser Vorsorgeaufwendungen, der Werbungskosten und weiterer Sonderausgaben entsteht das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif des § 32a EStG angewendet wird — bei Zusammenveranlagung im Splittingverfahren.

Wo es verwendet wird

  • Vollständige Steuer- und Abgabenlast aus dem Brutto ermitteln
  • Einzel- und Zusammenveranlagung vergleichen
  • Grenzsteuersatz vor einer Gehaltsverhandlung kennen
  • Wirkung des Kassen-Zusatzbeitrags und des Kinderlosenzuschlags prüfen

Rechenbeispiel

Bei einem Bruttojahreslohn von 60.000,00 € ohne Kirchensteuer betragen die Sozialabgaben … und die Einkommensteuer …. Es bleibt ein Netto von …, der Grenzsteuersatz liegt bei ….

Zwischen Bruttolohn und dem Geld auf dem Konto liegen vier Sozialversicherungszweige, die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und je nach Konfession die Kirchensteuer. Dieser Rechner beginnt deshalb beim Bruttojahreslohn und rechnet die ganze Kette bis zum Netto durch.

Was der Rechner einbezieht

Der Rechner arbeitet in vier Schritten. Zuerst ermittelt er die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dann zieht er diese Beiträge zusammen mit den Werbungskosten und weiteren Sonderausgaben vom Brutto ab, das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Im dritten Schritt wendet er den Tarif des § 32a EStG an, bei Zusammenveranlagung im Splittingverfahren. Zuletzt kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, und aus allen Abzügen ergibt sich das Netto.

Der Rechner zeigt jede Position einzeln: die vier Sozialversicherungszweige, die Steuern, das zu versteuernde Einkommen, den Durchschnittssteuersatz, den Grenzsteuersatz und die Abgabenquote bezogen auf das Brutto. So können Sie jede Zeile mit Ihrer eigenen Abrechnung vergleichen.

Der Tarif des § 32a EStG

Der Einkommensteuertarif ist eine Formel, keine Stufentabelle. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bleibt das Einkommen steuerfrei. Es folgen zwei Progressionszonen, in denen der Grenzsteuersatz stetig steigt, von 14 Prozent am unteren Rand bis 42 Prozent. Mathematisch geschieht das über zwei quadratische Ausdrücke, deren Koeffizienten der Gesetzgeber jedes Jahr neu festlegt.

Darüber wird der Tarif linear. In der vierten Zone gilt ein Grenzsteuersatz von 42 Prozent, in der fünften, der sogenannten Reichensteuer, 45 Prozent. Ein Subtrahend sorgt dafür, dass der Tarif an den Zonengrenzen ohne Sprung weiterläuft.

Der Grenzsteuersatz gilt nur für den zusätzlich verdienten Euro, nie für das gesamte Einkommen. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat, zahlt im Durchschnitt deutlich weniger. Der Rechner zeigt beide Größen getrennt.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze und Milderungszone

Seit der Reform von 2021 zahlen die meisten Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr, abgeschafft ist er aber nicht. Er knüpft an die Einkommensteuer an und wird erst fällig, wenn diese die Freigrenze übersteigt. Bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Wert.

Direkt über der Freigrenze würde der volle Satz sonst schlagartig einsetzen, und ein Euro mehr Steuer könnte Hunderte Euro Soli auslösen. Deshalb gibt es die Milderungszone: Der Zuschlag ist auf 11,9 Prozent des Betrags begrenzt, um den die Steuer die Freigrenze überschreitet. Erst wenn 5,5 Prozent der gesamten Steuer weniger ergeben, gilt der reguläre Satz. Viele einfache Rechner lassen die Milderungszone weg und zeigen in diesem Bereich zu hohe Werte. Dieser Rechner bildet sie ab.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer bemisst sich an der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Ohne Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft wählen Sie die Option ohne Kirchensteuer. Weil die Kirchensteuer auf der Einkommensteuer aufsetzt, erhöht sie den Grenzsteuersatz. Der ausgewiesene Grenzsteuersatz enthält Soli und Kirchensteuer deshalb bereits.

Die vier Zweige der Sozialversicherung

Bei mittleren Einkommen sind die Sozialabgaben der größere Block. Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich eine hohe Beitragsbemessungsgrenze, 2026 sind es 101.400 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung haben eine niedrigere von 69.750 Euro. Darüber bleibt zusätzliches Einkommen beitragsfrei, weshalb die Abgabenquote bei hohen Gehältern langsamer steigt als der Steuersatz.

In der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Weil sich die Kassen beim Zusatzbeitrag deutlich unterscheiden, können Sie ihn ändern. Voreingestellt ist der amtliche Durchschnittssatz. In der Pflegeversicherung kommt bei Kinderlosen ab 23 Jahren ein Zuschlag hinzu, den der Arbeitnehmer allein trägt. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz je Kind.

Zusammenveranlagung und Splitting

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Zusammenveranlagung wählen. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Weil der Tarif progressiv ist, entsteht ein Vorteil, der umso größer ist, je ungleicher die Einkommen verteilt sind. Verdienen beide gleich viel, ist das Ergebnis dasselbe wie bei zwei Einzelveranlagungen. Bei Zusammenveranlagung rechnet der Rechner außerdem mit der doppelten Soli-Freigrenze.

Durchschnitts- und Grenzsteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz zeigt, welcher Anteil des zu versteuernden Einkommens an Steuern abfließt. Der Grenzsteuersatz zeigt, was vom nächsten verdienten Euro bleibt. Für Gehaltsverhandlungen, Überstunden oder die Entscheidung über zusätzliche Altersvorsorge zählt der Grenzsteuersatz. Der Rechner ermittelt ihn aus dem Tarif und rechnet Soli und Kirchensteuer ein. In der Milderungszone des Soli liegt der Grenzsteuersatz dadurch spürbar über dem Tarifwert.

Rechenbeispiel

Bei 60.000 Euro Bruttojahreslohn, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder fallen rund 13.050 Euro Sozialversicherungsbeiträge an. Nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 45.720 Euro, darauf entfallen rund 9.076 Euro Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Steuer unter der Freigrenze liegt. Netto bleiben rund 37.874 Euro im Jahr. Der Durchschnittssteuersatz liegt bei knapp 20 Prozent, der Grenzsteuersatz bei rund 34 Prozent.

Grenzen des Rechners

Der Rechner bildet die Jahresveranlagung eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten ab. Nicht berücksichtigt sind Kinderfreibeträge und die Günstigerprüfung gegenüber dem Kindergeld, der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen, private Krankenversicherung, Kapitaleinkünfte mit Abgeltungsteuer und regionale Besonderheiten. Verbindlich sind die Steuererklärung oder eine steuerliche Beratung. Der Rechner zeigt die Größenordnung und macht die einzelnen Bausteine nachvollziehbar.

Über dieses Tool: Einkommensteuer berechnen

Einkommensteuer berechnen: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet diesen Rechner vom einfachen Einkommensteuer-Rechner?
Der einfache Rechner beginnt beim zu versteuernden Einkommen. Dieser Rechner beginnt beim Bruttojahreslohn, ermittelt zuerst die Sozialversicherungsbeiträge, leitet daraus das zu versteuernde Einkommen ab und rechnet dann Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Außerdem bildet er die Milderungszone beim Soli, den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, den Kinderabschlag in der Pflegeversicherung und das Splittingverfahren ab.
Wie funktioniert der Tarif des § 32a EStG?
Er besteht aus fünf Zonen. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen stetig an, danach folgen zwei lineare Zonen mit 42 und 45 Prozent. Der Rechner wendet diese Zonenformel an. Alle Grenzen und Koeffizienten stammen aus gepflegten Parametern.
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Erst wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, 2026 sind das 20.350 Euro bei Einzelveranlagung. Direkt darüber gilt die Milderungszone: Der Zuschlag beträgt höchstens 11,9 Prozent des Betrags, um den die Steuer die Freigrenze überschreitet. Erst deutlich darüber wirken die vollen 5,5 Prozent. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Freigrenze.
Warum sinkt mein Beitrag zur Pflegeversicherung mit Kindern?
Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag, den sie allein tragen. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitragssatz je Kind um 0,25 Prozentpunkte. Der Rechner berücksichtigt beides, sobald Sie die Zahl der Kinder eintragen.
Was bringt die Zusammenveranlagung?
Beim Splittingverfahren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Tarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Der Vorteil ist umso größer, je weiter die Einkommen der Partner auseinanderliegen. Bei gleich hohen Einkommen bringt das Splitting nichts.
Warum weicht das Ergebnis vom Lohnsteuerabzug auf der Gehaltsabrechnung ab?
Die Gehaltsabrechnung rechnet monatlich mit Lohnsteuerklassen und einer pauschalen Vorsorgepauschale. Dieser Rechner bildet die Jahresveranlagung ab, also das Ergebnis nach der Steuererklärung. Unterschiede zwischen beiden gleicht das Finanzamt über Erstattung oder Nachzahlung aus.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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