Private Unfallversicherung Rechner Deutschland
Unfallversicherung Rechner mit Gliedertaxe und Progression: Invaliditätsgrad, Leistung in Euro und Mitwirkungsabzug für Ihre Police berechnen.

Wozu es dient
Der Unfallversicherung Rechner ermittelt, welche Invaliditätsleistung eine private Unfallversicherung nach einem Unfall zahlt. Er verbindet die Gliedertaxe, also den festgelegten Invaliditätsgrad je Körperteil, mit der vereinbarten Progression und berücksichtigt einen möglichen Abzug für die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Gliedertaxe der unverbindlichen GDV-Musterbedingungen AUB 2020 (Stand Juni 2025), Ziffer 2.1.2.2.1 — redaktioneller Richtwert: keine Behörde setzt diese Invaliditätsgrade fest, maßgeblich ist allein der eigene Versicherungsvertrag. | Tarifstaffel | gdv.de | Gültig ab 2026-01-01Korrigiert: "Bein bis zur Mitte des Unterschenkels" stand mit 50 statt 45 Prozent (50 gilt fuer "Bein bis unterhalb des Knies"); drei fehlende Stufen ergaenzt. Als redaktionell gekennzeichnet – die GDV weist die Werte selbst als unverbindlich aus, ein amt |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Invaliditätsgrad = Gliedertaxe-Grundwert × Funktionsbeeinträchtigung; Leistungsprozentsatz = linearer Bereich + Punkte der ersten Stufe × Faktor 1 + Punkte der zweiten Stufe × Faktor 2; Leistung vor Mitwirkung = Grundsumme × Leistungsprozentsatz; Leistung = Leistung vor Mitwirkung − Mitwirkungsanteil
So funktioniert es
Zuerst schlägt der Rechner den Körperteil in der Gliedertaxe nach und erhält den Grundwert in Prozent. Ist die Funktion nur teilweise beeinträchtigt, wird dieser Grundwert anteilig gekürzt; das Ergebnis ist der Invaliditätsgrad. Danach setzt der Rechner die Progressionskurve an: Bis zum ersten Knick zählt jeder Prozentpunkt einfach, im mittleren Bereich mit dem eingegebenen Faktor, darüber mit dem Faktor, der bei Vollinvalidität genau die vereinbarte Höchstleistung ergibt. Aus dem so ermittelten Leistungsprozentsatz und der Grundsumme folgt die Leistung. Erreicht die Mitwirkung von Vorerkrankungen die vertragliche Grenze, wird die Leistung um diesen Anteil gekürzt. Ist eine Unfallrente vereinbart, prüft der Rechner zusätzlich, ob der Invaliditätsgrad die vertragliche Schwelle erreicht.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, ob die vereinbarte Grundsumme im Ernstfall überhaupt ausreicht
- Zwei Angebote mit unterschiedlicher Progression bei gleicher Grundsumme vergleichen
- Die Leistung für einen konkreten Körperteil nach der Gliedertaxe abschätzen
- Den Effekt einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung statt eines Vollverlusts sehen
- Abschätzen, wie stark ein Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen die Leistung kürzt
Rechenbeispiel
Ein Handwerker verliert bei einem Unfall die Gebrauchsfähigkeit seiner Hand vollständig. Seine Police nennt eine Grundsumme von 100.000,00 € und eine Progression von 225 Prozent. Die Gliedertaxe setzt die Hand mit … an, und weil die Funktion vollständig verloren ist, bleibt es bei einem Invaliditätsgrad von …. Die Progression rechnet die ersten 25 Prozentpunkte einfach, die folgenden bis 50 Prozent mit dem Faktor 2 und den Rest mit dem Faktor, der bei Vollinvalidität genau die vereinbarte Höchstleistung ergibt. Daraus wird ein Leistungsprozentsatz von …, also …. Ohne Progression wären es nur … gewesen — die Progression bringt hier … zusätzlich. Da keine Vorerkrankung mitgewirkt hat, bleibt die Leistung bei …. Dem stehen ein Monatsbeitrag von … und über 20 Jahre Beiträge von insgesamt … gegenüber.
Ein Unfallversicherung Rechner beantwortet die Frage, die im Beratungsgespräch meist untergeht: Was zahlt die Police im Ernstfall wirklich? Darüber entscheidet das Zusammenspiel aus Gliedertaxe, Invaliditätsgrad und Progression, nicht die Grundsumme allein. Dieses Werkzeug rechnet den Weg vom betroffenen Körperteil bis zum Euro-Betrag Schritt für Schritt durch und macht jeden Zwischenschritt sichtbar.
Warum die Grundsumme nicht die Leistung ist
Auf jedem Angebot steht eine Versicherungssumme, häufig 100.000 Euro. Diese Zahl wird nur bei Vollinvalidität und nur ohne Progression ausgezahlt, ein Fall, der praktisch nie eintritt. In der Realität stellt ein Arzt einen Invaliditätsgrad fest, und dieser Grad entscheidet über den Anteil der Grundsumme.
Der Grad ist dabei nicht frei geschätzt. Für die wichtigsten Körperteile und Sinne steht er in der Gliedertaxe, einer Tabelle in den Bedingungen. Der vollständige Verlust der Gebrauchsfähigkeit einer Hand entspricht dort 55 Prozent Invalidität, ein Arm im Schultergelenk 70 Prozent, ein Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent, ein Fuß 40 Prozent, das Gehör auf einem Ohr 30 Prozent, ein Daumen 20 Prozent, ein Zeigefinger 10 Prozent, jeder weitere Finger 5 Prozent. Bleibt die Funktion teilweise erhalten, gilt der entsprechende Bruchteil.
Zwei Zahlen entscheiden also über die Leistung, und nur eine davon steht groß auf dem Angebot.
Wie der Unfallversicherung Rechner vorgeht
Die Berechnung folgt der Reihenfolge der Versicherungsbedingungen.
Schritt eins ist der Grundwert: Der Rechner schlägt den gewählten Körperteil in der Gliedertaxe nach. Wer einen ärztlich festgestellten Gesamtgrad hat, der nicht aus einem einzelnen Glied folgt, wählt stattdessen die Eingabe des eigenen Invaliditätsgrades.
Schritt zwei ist die Funktionsbeeinträchtigung: Ein Grundwert von 55 Prozent bei einer nur zur Hälfte eingeschränkten Hand ergibt einen Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent. Diese anteilige Bewertung ist der häufigste Fall in der Praxis.
Schritt drei ist die Progression: Bis zum ersten Knickpunkt zählt jeder Prozentpunkt einfach. Zwischen erstem und zweitem Knick zählt er mit dem eingegebenen Faktor. Oberhalb des zweiten Knicks zählt er mit dem Faktor, der bei 100 Prozent Invalidität genau die vereinbarte Höchstleistung ergibt. So trifft die Kurve immer die Zahl, die auf dem Angebot steht.
Schritt vier ist die Mitwirkung: Hat eine Vorerkrankung zur Unfallfolge beigetragen, kürzt der Versicherer entsprechend, aber erst ab der vertraglich vereinbarten Grenze, üblicherweise 25 Prozent.
Ein Beispiel, das den Unterschied zeigt
Eine Grundsumme von 100.000 Euro, Progression 225 Prozent, Verlust der Gebrauchsfähigkeit einer Hand: Der Invaliditätsgrad beträgt 55 Prozent. Ohne Progression wären das 55.000 Euro. Mit der üblichen Kurve zählen die ersten 25 Punkte einfach, die nächsten 25 doppelt und die restlichen 5 dreifach, zusammen 90 Prozent der Grundsumme und damit 90.000 Euro.
Derselbe Vertrag bei 70 Prozent Invalidität, etwa nach dem Verlust eines Arms: 25 plus 50 plus 60 ergibt 135 Prozent, also 135.000 Euro. Die Progression wirkt vor allem in den schweren Fällen, also dort, wo Wohnung und Auto umgebaut werden müssen und das Einkommen wegbricht.
Progression, Grundsumme und Beitrag im Verhältnis
Zwischen einer hohen Grundsumme mit kleiner Progression und einer kleineren Grundsumme mit hoher Progression liegt ein Unterschied, der sich nur rechnen lässt. 100.000 Euro mit 500 Prozent Progression ergeben bei Vollinvalidität 500.000 Euro, bei 30 Prozent Invalidität mit den üblichen Knickpunkten bei 25 und 50 Prozent aber nur 35.000 Euro. 200.000 Euro mit 100 Prozent Progression ergeben bei Vollinvalidität ebenfalls 200.000 Euro, bei 30 Prozent Invalidität dagegen 60.000 Euro.
Welche Variante die richtige ist, hängt davon ab, welchen Fall Sie absichern wollen: die statistisch häufigen leichten Dauerfolgen oder die seltene, existenzbedrohende Schwerstverletzung. Der Rechner beantwortet diese Frage nicht, aber er macht beide Varianten in Euro vergleichbar. Über die Ausgabe der Leistung je Euro Jahresbeitrag lässt sich zusätzlich einordnen, wie viel Absicherung ein Angebot pro Beitragseuro liefert.
Teilweise Funktionsbeeinträchtigung: der Normalfall
Der vollständige Verlust eines Körperteils ist die Ausnahme. Weit häufiger bleibt ein Gelenk steif, eine Hand kraftlos oder ein Fuß nur eingeschränkt belastbar. Der Gutachter drückt das als Bruchteil der Gliedertaxe aus, etwa als ein Drittel Handwert oder als halber Fußwert.
Diese Bruchteile wirken sich stärker aus, als es zunächst wirkt, weil sie den Invaliditätsgrad häufig unter den ersten Progressionsknick drücken. Eine zur Hälfte eingeschränkte Hand ergibt 27,5 Prozent Invalidität, knapp über dem linearen Bereich, sodass die Progression nur 2.500 Euro beiträgt und 30.000 Euro gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich, im Rechner nicht nur den Vollverlust, sondern auch den realistischen Teilverlust einzugeben und die beiden Ergebnisse nebeneinanderzulegen.
Ein zweiter Punkt kommt hinzu: Viele Bedingungen sehen eine Mindestleistungsgrenze vor, unterhalb derer gar nichts gezahlt wird, und manche Tarife runden Invaliditätsgrade zugunsten des Kunden auf. Beides steht in den Bedingungen und lässt sich im Rechner über den eigenen Invaliditätsgrad abbilden.
Die Unfallrente als zweiter Baustein
Viele Tarife sehen zusätzlich eine monatliche Unfallrente vor, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gezahlt wird, häufig ab 50 Prozent. Diese Schwelle ist eine reine Vertragsfrage und deshalb im Rechner eine Eingabe. Bleibt der Grad knapp darunter, entfällt die Rente vollständig, was bei der Tarifwahl leicht übersehen wird. Der Rechner zeigt sowohl den Monatsbetrag als auch die undiskontierte Summe über die betrachtete Laufzeit.
Was der Rechner nicht abbildet
Er prüft nicht, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Erforderlich ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. Eigenbewegungen, Krankheitsfolgen und Abnutzung fallen nicht darunter, auch wenn erweiterte Tarife einzelne Fälle einschließen.
Er kennt die Fristen nicht. Die Invalidität muss in aller Regel innerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch unabhängig vom Grad.
Er berücksichtigt keine tarifabhängigen Zusatzleistungen wie Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen. Diese Positionen kosten Beitrag, tauchen in der Invaliditätsleistung aber nicht auf.
Und er ersetzt keine Bedingungsprüfung. Zwei Tarife mit identischer Grundsumme und identischer Progression können sich in der Gliedertaxe, im Unfallbegriff und bei der Mitwirkung deutlich unterscheiden.
Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben und Ihrer Vertragsbedingungen. Sie ersetzen weder die Leistungsentscheidung des Versicherers noch eine individuelle Beratung.
Über diesen Unfallversicherung Rechner
Nutzen Sie diesen Unfallversicherung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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