Pensionslücke Beamte Rechner Deutschland
Der Pensionslücke Beamte Rechner berechnet Ihre Pension aus Dienstjahren und letzten Bezügen und zeigt die Lücke zu Ihrer gewünschten Versorgung.

Wozu es dient
Der Pensionslücke Beamte Rechner schätzt die monatliche Beamtenpension aus Dienstjahren und letzten Bezügen und zeigt die Lücke zu einer gewünschten Pension.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Höchstruhegehaltssatz | 0,7175 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Ruhegehaltssatz je ruhegehaltfähigem Dienstjahr | 0,0179 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Ruhegehaltssatz = min(Höchstsatz; Dienstjahre × Satz je Jahr); Pension = Ruhegehaltssatz × letzte Bezüge; Lücke = Wunschpension − Pension
So funktioniert es
Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstjahren multipliziert mit dem Satz je Dienstjahr, begrenzt auf den Höchstsatz. Die Pension ist der Ruhegehaltssatz multipliziert mit den letzten Bezügen.
Wo es verwendet wird
- Beamtenpension abschätzen
- Versorgungslücke ermitteln
- private Vorsorge planen
Rechenbeispiel
Bei 40 Dienstjahren und letzten Bezügen von 4.000,00 € ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von … Prozent und eine Pension von ….
Was der Pensionslücke Beamte Rechner macht
Der Pensionslücke Beamte Rechner schätzt die monatliche Pension von Beamtinnen und Beamten und zeigt die Lücke zu einer gewünschten Versorgung. Sie geben Ihre ruhegehaltfähigen Dienstjahre und Ihre letzten Bezüge ein und sehen den Ruhegehaltssatz, die voraussichtliche Pension und die verbleibende Lücke.
Die Beamtenversorgung folgt anderen Regeln als die gesetzliche Rente. Sie knüpft an die Dienstjahre und die letzten Bezüge an, Entgeltpunkte spielen keine Rolle. Wer früh weiß, wie hoch die Pension ausfällt, kann eine Versorgungslücke rechtzeitig erkennen und gegensteuern.
Wie sich die Beamtenpension zusammensetzt
Kern der Beamtenversorgung ist der Ruhegehaltssatz. Er gibt an, welchen Anteil der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge die Pension ausmacht. Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr steigt dieser Satz um 1,79375 Prozent. Nach rund 40 Dienstjahren ist der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht.
Die Pension selbst ergibt sich, indem der Ruhegehaltssatz mit den letzten Bezügen multipliziert wird. Ein Beamter mit vollem Ruhegehaltssatz erhält also 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge als Pension. Der Rechner bildet diesen Zusammenhang ab und begrenzt den Satz auf den gesetzlichen Höchstwert.
Der Höchstruhegehaltssatz
Der Ruhegehaltssatz ist auf 71,75 Prozent begrenzt. Auch wer mehr als 40 Dienstjahre erreicht, kann keine höhere Pension als diesen Anteil erhalten. Für die Planung heißt das: Zusätzliche Dienstjahre über 40 Jahre hinaus erhöhen die Pension nicht weiter.
Umgekehrt bedeutet eine kürzere Dienstzeit einen niedrigeren Ruhegehaltssatz und damit eine geringere Pension. Der Rechner berechnet den Satz aus den eingegebenen Dienstjahren und weist die entstehende Pension aus. Nach unten sichert die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG ab, die bei kurzer Dienstzeit höher sein kann als der erdiente Betrag. Sie ist im Rechner nicht enthalten.
Rechenbeispiel
Angenommen, eine Beamtin hat 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre und letzte Bezüge von 4.000 Euro. Der Ruhegehaltssatz beträgt 40 mal 1,79375 Prozent, also genau 71,75 Prozent. Die Pension ergibt sich aus 71,75 Prozent von 4.000 Euro und beträgt damit 2.870 Euro im Monat.
Eine andere Person mit nur 20 Dienstjahren käme auf einen Ruhegehaltssatz von 35,875 Prozent. Bei Bezügen von 3.000 Euro ergäbe sich eine Pension von 1.076,25 Euro. Wünschte sie sich 2.500 Euro monatlich, betrüge die Pensionslücke 1.423,75 Euro.
Warum die Pensionslücke wichtig ist
Auch die vergleichsweise gute Beamtenversorgung deckt nicht immer den gewünschten Lebensstandard. Eine Schätzung der Pensionslücke hilft Ihnen dabei,
- die voraussichtliche Höhe Ihrer Pension realistisch einzuordnen,
- die Differenz zu Ihrem Wunscheinkommen zu erkennen,
- den Bedarf an privater Vorsorge einzuschätzen,
- über ergänzende Altersvorsorge auf einer belastbaren Grundlage zu entscheiden.
Je früher Sie eine mögliche Lücke erkennen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, sie durch eigene Ersparnisse oder Vorsorgeprodukte zu schließen.
Die Versorgung im Gesamtbild
Die Beamtenpension ist für die meisten Beamtinnen und Beamten die wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand. Dennoch kann eine ergänzende Vorsorge sinnvoll sein, etwa wenn die Dienstzeit verkürzt ist oder ein höherer Lebensstandard angestrebt wird. Führen Sie die geschätzte Pension mit Ihren übrigen Ersparnissen zusammen, um Ihre gesamte Versorgung einzuordnen.
Annahmen und Grenzen der Schätzung
Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Er berechnet die Pension aus den eingegebenen Dienstjahren und Bezügen und begrenzt den Ruhegehaltssatz auf den Höchstwert. Nicht abgebildet sind Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand, beim Bund 3,6 Prozent je Jahr und höchstens 10,8 Prozent, die genaue Ermittlung der ruhegehaltfähigen Zeiten und Bezüge sowie die Besteuerung der Pension.
Die tatsächliche Pension hängt vom jeweiligen Dienstrecht des Bundes oder Landes ab und kann im Einzelfall abweichen. Betrachten Sie das Ergebnis daher als Orientierung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Versorgungsstelle.
Den Rechner im Lauf der Karriere nutzen
Rechnen Sie in regelmäßigen Abständen neu, etwa nach einer Beförderung oder nach längeren Zeiten in Teilzeit, weil sich dadurch sowohl die ruhegehaltfähigen Bezüge als auch die anrechenbaren Dienstjahre verändern. Spielen Sie verschiedene Ruhestandszeitpunkte durch und beobachten Sie, wie sich der Ruhegehaltssatz dem Höchstwert nähert. So erkennen Sie früh, ob Ihre voraussichtliche Pension zum gewünschten Lebensstandard passt und wie viel ergänzende Vorsorge Sie brauchen. Bei einem Wechsel zwischen Bund und Land oder bei Elternzeiten verschieben sich die anrechenbaren Zeiten, auch dann lohnt eine neue Berechnung. Wer die Lücke früh kennt, hat mehr Zeit, sie durch regelmäßiges Sparen zu schließen, weil auch kleine monatliche Beträge über viele Jahre spürbar wachsen.
Ein zweites Rechenbeispiel mit verkürzter Dienstzeit
Betrachten wir eine Beamtin mit letzten Bezügen von 4.000 Euro, die jedoch nur 30 ruhegehaltfähige Dienstjahre erreicht. Der Ruhegehaltssatz beträgt dann 30 mal 1,79375 Prozent, also 53,8125 Prozent. Angewendet auf 4.000 Euro ergibt das eine Pension von 2.152,50 Euro. Gegenüber den 2.870 Euro bei vollen 40 Dienstjahren fehlen damit 717,50 Euro im Monat, allein wegen der zehn fehlenden Dienstjahre. Wünschte sich diese Beamtin eine Versorgung von 3.000 Euro, betrüge die Pensionslücke 847,50 Euro, die sie durch eigene Vorsorge schließen müsste.
Häufige Fehler und Praxistipps
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Bruttobezügen mit ruhegehaltfähigen Bezügen. Nicht alle Gehaltsbestandteile sind ruhegehaltfähig, weshalb die Bemessungsgrundlage niedriger liegen kann als das laufende Gehalt. Ebenso wird übersehen, dass Versorgungsabschläge anfallen, wenn der Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze beginnt. Wer Teilzeit oder Beurlaubungen einlegt, sollte deren Wirkung auf die anrechenbaren Zeiten prüfen. Fordern Sie frühzeitig eine Versorgungsauskunft an und übertragen Sie die dort genannten Werte in den Rechner. Ein weiterer Irrtum ist die Erwartung, dass jedes zusätzliche Dienstjahr die Pension weiter erhöht. Oberhalb des Höchstsatzes ist das nicht der Fall. Prüfen Sie zudem, ob Vordienst- oder Ausbildungszeiten anerkannt werden, da sie den Ruhegehaltssatz spürbar beeinflussen können.
Behörden, Rechtsgrundlage und Grenzen
Die Beamtenversorgung des Bundes richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz, insbesondere nach § 14 BeamtVG für den Ruhegehaltssatz. Für Landesbeamte gelten die jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetze mit teils abweichenden Regelungen. Eine verbindliche Versorgungsauskunft erteilt Ihre zuständige Versorgungsstelle beziehungsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Der Rechner bildet nur den Grundmechanismus aus Dienstjahren, Bezügen und Höchstsatz ab. Nicht berücksichtigt sind Versorgungsabschläge, die genaue Ermittlung ruhegehaltfähiger Zeiten und die Besteuerung der Pension. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung, keine verbindliche Zusage. Beachten Sie für die Steuer im Ruhestand, dass die Beamtenpension als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig ist, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Jahr des Pensionsbeginns abhängt. Planen Sie diese spätere Steuerlast mit ein, wenn Sie den Bedarf an ergänzender Vorsorge bestimmen, damit Ihre Nettoversorgung realistisch bleibt.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung.
Über diesen Pensionslücke Beamte Rechner
Nutzen Sie diesen Pensionslücke Beamte Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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