Zweitwohnungsteuer-Rechner Deutschland

Der Zweitwohnungsteuer Rechner berechnet die kommunale Steuer aus Nettokaltmiete und Satz der Gemeinde und prüft den Abzug bei doppelter Haushaltsführung.

Zweitwohnungsteuer-Rechner Deutschland
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Zweitwohnungsteuer im Jahr —
Zweitwohnungsteuer je Monat —
Bemessungsgrundlage —
Jahresnettokaltmiete (12 Monate) —
Nettokaltmiete im Zeitraum —
Nebenkosten im Zeitraum —
Gesamtkosten der Zweitwohnung —
Anteil der Steuer an den Gesamtkosten —
Entspricht einer Mieterhöhung von —
Unterkunftskosten je Monat —
Abziehbar je Monat (Höchstbetrag) —
Abziehbare Unterkunftskosten im Zeitraum —
Über dem Höchstbetrag und verloren —
Davon Zweitwohnungsteuer, die wirkt —
Steuerersparnis aus der Zweitwohnungsteuer —
Zweitwohnungsteuer nach Steuern —
Steuer beim Vergleichssatz —
Differenz zum Vergleichssatz —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Zweitwohnungsteuer-Rechner ermittelt die kommunale Zweitwohnungsteuer aus der Nettokaltmiete und dem Steuersatz der Gemeinde und zeigt, wie viel davon bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung über die doppelte Haushaltsführung steuerlich zurückkommt.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Doppelte Haushaltsführung: Höchstbetrag für Unterkunftskosten im Inland von 1.000 Euro monatlich (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG geprüft: höchstens 1.000 Euro im Monat für eine Zweitwohnung im Inland.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Bemessungsgrundlage = Nettokaltmiete je Monat × Monate; Zweitwohnungsteuer = max(Bemessungsgrundlage × Steuersatz; Mindestbetrag × Monate/12), sofern die Jahresnettokaltmiete die Freigrenze übersteigt; abziehbar je Monat = min(Kaltmiete + Nebenkosten + Steuer je Monat; Höchstbetrag); wirksame Steuer = min(Höchstbetrag; Unterkunft mit Steuer) − min(Höchstbetrag; Unterkunft ohne Steuer)

So funktioniert es

Aus der monatlichen Nettokaltmiete und den gehaltenen Monaten entsteht die Bemessungsgrundlage. Darauf wird der Satz der Satzung angewendet, ein etwaiger Mindestbetrag anteilig berücksichtigt und die Steuer auf null gesetzt, solange die Jahresnettokaltmiete unter einer Freigrenze bleibt. Für die Abzugsseite werden Kaltmiete, Nebenkosten und Zweitwohnungsteuer zu den monatlichen Unterkunftskosten addiert und am gesetzlichen Höchstbetrag je Monat gekappt; nur der Teil der Steuer, für den der Höchstbetrag noch Platz lässt, wirkt sich aus.

Wo es verwendet wird

  • Die Zweitwohnungsteuer einer Gemeinde vor dem Anmelden des Nebenwohnsitzes überschlagen
  • Zwei Gemeinden mit unterschiedlichen Sätzen gegeneinander stellen
  • Prüfen, ob der Höchstbetrag der doppelten Haushaltsführung die Steuer noch aufnimmt
  • Die Steuer als Aufschlag auf die Kaltmiete sichtbar machen
  • Ein angebrochenes Jahr mit Zuzug oder Wegzug anteilig rechnen

Rechenbeispiel

Eine Pendlerin mietet am Arbeitsort eine Zweitwohnung für 650 € Nettokaltmiete im Monat und meldet sie das ganze Jahr, also 12 Monate, als Nebenwohnung an. Die Jahresnettokaltmiete von … ist zugleich die Bemessungsgrundlage; bei einem Satz von 10 Prozent ergibt das … Zweitwohnungsteuer im Jahr oder … im Monat. Zusammen mit … Nebenkosten kostet die Wohnung … im Jahr, wovon die Steuer … ausmacht — rechnerisch eine Mieterhöhung von …. Weil die Wohnung beruflich veranlasst ist, zählen die Unterkunftskosten von … je Monat zur doppelten Haushaltsführung und bleiben unter dem Höchstbetrag von 1.000 € je Monat, sodass die volle Steuer von … als Werbungskosten wirkt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das … Ersparnis, die Steuer belastet netto also nur …. In einer Nachbargemeinde mit 15 Prozent wären es …, also … mehr.

Der Zweitwohnungsteuer Rechner ermittelt die kommunale Zweitwohnungsteuer aus der Nettokaltmiete und dem Steuersatz Ihrer Gemeinde und rechnet weiter: Er zeigt, wie hoch der Aufschlag auf die Miete tatsächlich ist und wie viel von der Steuer bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung über die doppelte Haushaltsführung wieder zurückkommt.

Was der Zweitwohnungsteuer Rechner berechnet

Die Rechnung selbst ist kurz: Bemessungsgrundlage mal Steuersatz. Die Feinheiten liegen in den Details. Die Bemessungsgrundlage ist die Jahresnettokaltmiete, anteilig gekürzt auf die Monate, in denen die Wohnung als Nebenwohnung gemeldet ist. Der Steuersatz kommt aus der Satzung. Dazu können eine Freigrenze und ein Mindestbetrag treten, die das Ergebnis nach unten oder oben verschieben.

Der Rechner weist die Steuer für das Jahr und je Monat aus, stellt sie neben Kaltmiete und Nebenkosten und drückt sie zusätzlich als Mieterhöhung aus, denn wirtschaftlich ist sie genau das. Ein Satz von zehn Prozent auf die Nettokaltmiete bedeutet, dass die Wohnung zehn Prozent mehr Kaltmiete kostet als im Mietvertrag steht.

Der zweite Teil betrifft die Einkommensteuer. Ist die Zweitwohnung beruflich veranlasst, gehören Miete, Nebenkosten und Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung und werden gemeinsam am monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro gekappt. Der Rechner zeigt, wie viel Platz unter diesem Höchstbetrag noch für die Steuer bleibt, welcher Betrag darüber hinaus verloren geht und was der Abzug bei Ihrem Grenzsteuersatz wert ist.

Warum der Steuersatz eine Eingabe ist

Die Zweitwohnungsteuer ist keine Bundes- und keine Landessteuer. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die jede Gemeinde einführen kann und in ihrer eigenen Satzung regelt. Damit gibt es keinen einheitlichen Satz, den ein Rechner hinterlegen könnte, sondern mehrere hundert unterschiedliche Sätze in den Kommunen, die die Steuer überhaupt erheben.

Die Unterschiede sind erheblich. Große Universitäts- und Ballungsstädte liegen häufig im zweistelligen Bereich, viele mittlere Städte deutlich darunter, und ein großer Teil der Gemeinden erhebt die Steuer gar nicht. Auch die Bemessungsgrundlage variiert: Die Regel ist die Jahresnettokaltmiete, es gibt aber Satzungen, die nach Wohnfläche staffeln oder für Eigentümerwohnungen mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete arbeiten.

Deshalb tragen Sie hier drei Werte aus der Satzung selbst ein: den Steuersatz, eine etwaige Freigrenze für die Jahresnettokaltmiete und einen etwaigen Mindestbetrag. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde, meist als PDF im Bereich Steuern und Abgaben.

Die Bemessungsgrundlage: nur die kalte Miete

Bemessungsgrundlage ist fast immer die Nettokaltmiete, also die Grundmiete ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten. Wer eine Warmmiete von 900 Euro zahlt, in der 150 Euro Nebenkosten stecken, gibt hier 750 Euro an, nicht 900. Ein Möblierungszuschlag zählt je nach Satzung mit oder nicht mit. Im Zweifel gibt der Steuerbescheid der Gemeinde Auskunft, welche Zahl sie angesetzt hat.

Für Eigentümer und für vom Arbeitgeber gestellte Wohnungen gibt es keine vertragliche Miete. Die Gemeinden setzen dann eine ortsübliche Vergleichsmiete an, meist abgeleitet aus dem Mietspiegel. Tragen Sie in diesem Fall die Vergleichsmiete ein.

Die Nebenkosten gehören im Rechner trotzdem in ein eigenes Feld. Sie fließen nicht in die Steuer ein, wohl aber in die Kostenübersicht und vor allem in die Berechnung des monatlichen Höchstbetrags bei der doppelten Haushaltsführung.

Freigrenze, Mindestbetrag und angebrochene Jahre

Manche Satzungen enthalten eine Freigrenze: Bleibt die Jahresnettokaltmiete darunter, wird keine Steuer erhoben. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Wird sie um einen Euro überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Der Rechner bildet das ab: unterhalb der Freigrenze null, oberhalb die volle Steuer.

Ein Mindestbetrag wirkt in die andere Richtung. Wo die Satzung ihn vorsieht, wird er auch dann fällig, wenn die prozentuale Rechnung weniger ergibt. Im Rechner wird er anteilig für die gehaltenen Monate angesetzt, so wie es die Gemeinden bei unterjähriger An- und Abmeldung handhaben.

Angebrochene Jahre sind der Normalfall bei Umzügen. Wer zum 1. Juni eine Nebenwohnung anmeldet, zahlt für sieben Monate. Stellen Sie das Feld für die Monate entsprechend ein. Bemessungsgrundlage und Steuer werden dann anteilig gerechnet, die Freigrenze aber weiterhin an der vollen Jahresnettokaltmiete gemessen, weil die Satzungen sie so formulieren.

Zweitwohnungsteuer und doppelte Haushaltsführung

Diesen Teil übersehen viele. Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt, kann die Unterkunftskosten als Werbungskosten abziehen, allerdings nur bis 1.000 Euro im Monat nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. In diesen Höchstbetrag fällt nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten und, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die Zweitwohnungsteuer.

Die Zweitwohnungsteuer konkurriert damit mit der Miete um denselben monatlichen Deckel. Der Rechner setzt die Reihenfolge deshalb so an, wie sie wirtschaftlich wirkt: Miete und Nebenkosten füllen den Höchstbetrag zuerst, und nur der Rest, der noch übrig bleibt, nimmt die Steuer auf.

Ist die Wohnung dagegen privat veranlasst, etwa als Ferienwohnung, Wochenendwohnung oder behaltene Studentenbude ohne beruflichen Anlass, ist nichts abziehbar. In diesem Fall setzen Sie das Feld für die berufliche Veranlassung auf nein, und der Rechner zeigt die volle Steuer als endgültige Belastung.

Wenn der Höchstbetrag die Steuer aufzehrt

Der Effekt ist in der Praxis deutlich. In teuren Städten liegen Kaltmiete und Nebenkosten einer kleinen Zweitwohnung häufig schon allein über dem monatlichen Höchstbetrag. Dann wirkt sich die Zweitwohnungsteuer steuerlich gar nicht mehr aus, weil der Abzug ohnehin gedeckelt war.

Umgekehrt gilt: Wer eine günstige Zweitwohnung hat, deren Miete samt Nebenkosten deutlich unter dem Höchstbetrag bleibt, bekommt die Zweitwohnungsteuer in voller Höhe angerechnet und spart darauf seinen Grenzsteuersatz. Bei 42 Prozent trägt das Finanzamt dann fast die Hälfte der kommunalen Steuer.

Ein Beispiel: 650 Euro Kaltmiete, 150 Euro Nebenkosten und ein Satz von 10 Prozent ergeben 780 Euro Zweitwohnungsteuer im Jahr, 65 Euro im Monat. Zusammen sind das 865 Euro Unterkunftskosten im Monat, also unter dem Höchstbetrag. Die Steuer ist voll abziehbar und spart bei 42 Prozent Grenzsteuersatz 327,60 Euro. Bei 800 Euro Kaltmiete beträgt die Steuer 960 Euro im Jahr, die Unterkunftskosten steigen auf 1.030 Euro im Monat, und nur noch 600 Euro der Steuer wirken. Die Ersparnis sinkt auf 252 Euro.

Der Rechner zeigt diesen Unterschied an drei Zahlen: dem Betrag, der über dem Höchstbetrag liegt und verloren geht, dem Teil der Zweitwohnungsteuer, der noch wirkt, und der daraus folgenden Ersparnis. Die Nettobelastung am Ende ist die Zahl, die Sie tatsächlich trifft.

Was der Rechner nicht abbilden kann

Befreiungstatbestände stehen in der Satzung und sind sehr unterschiedlich geschnitten. Verheiratete und eingetragene Partner, die aus beruflichen Gründen getrennt wohnen, sind befreit, ebenso Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Personen in Gemeinschaftsunterkünften und je nach Ort auch Studierende. Ob eine Befreiung greift, entscheidet die Gemeinde, nicht dieser Rechner.

Ebenso wenig abgebildet sind Satzungen, die nach Wohnfläche oder nach einer Staffel statt nach einem Prozentsatz rechnen, sowie Sonderregeln für Wohnungen, die nur einen Teil des Jahres bewohnbar sind. Und schließlich: Ob eine doppelte Haushaltsführung überhaupt anerkannt wird, hängt an eigenen Voraussetzungen, die hier nicht geprüft werden: eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt, finanzielle Beteiligung an dessen Kosten und ein beruflicher Anlass für die Zweitwohnung.

Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der Satzung, die Sie eingetragen haben. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde und, für den Abzug, das Finanzamt. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Über diesen Zweitwohnungsteuer Rechner

Nutzen Sie diesen Zweitwohnungsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Zweitwohnungsteuer Rechner

Nutzen Sie diesen Zweitwohnungsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Warum kennt der Rechner den Steuersatz meiner Gemeinde nicht?
Es gibt keinen bundesweit geltenden Satz. Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz, jede Gemeinde beschließt ihre eigene Satzung und darin ihren eigenen Satz. Die Spanne reicht von wenigen Prozent bis über zwanzig Prozent der Jahresnettokaltmiete, und viele Kommunen erheben die Steuer gar nicht. Ein hinterlegter Durchschnittswert wäre für Ihren konkreten Fall wertlos, deshalb tragen Sie den Satz aus der Satzung selbst ein.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
In den allermeisten Satzungen die Jahresnettokaltmiete, also die reine Miete ohne Betriebskosten, ohne Heizung und ohne Möblierungszuschlag. Wer Eigentümer der Zweitwohnung ist oder sie vom Arbeitgeber gestellt bekommt, für den setzt die Gemeinde eine ortsübliche Vergleichsmiete an. Einige wenige Satzungen rechnen stattdessen mit der Wohnfläche. Der Rechner arbeitet mit der Nettokaltmiete, weil das der übliche Fall ist.
Zahle ich die Steuer auch für ein halbes Jahr?
Ja, aber nur anteilig. Wird die Nebenwohnung im Lauf des Jahres angemeldet oder abgemeldet, erheben die Gemeinden die Steuer für die Monate, in denen die Wohnung als Nebenwohnung gemeldet war. Genau dafür gibt es im Rechner das Feld für die Monate. Ein Mindestbetrag aus der Satzung wird ebenfalls anteilig angesetzt.
Kann ich die Zweitwohnungsteuer von der Steuer absetzen?
Wenn die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist, also eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ja. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer zu den Unterkunftskosten der Zweitwohnung gehört. Sie fällt damit unter denselben monatlichen Höchstbetrag wie Miete und Nebenkosten und ist kein zusätzlich abziehbarer Posten daneben. Bei rein privater Nutzung, etwa einer Ferienwohnung, ist nichts abziehbar.
Warum bringt der Abzug bei hoher Miete nichts mehr?
Der Höchstbetrag der doppelten Haushaltsführung von 1.000 Euro gilt monatlich, und Miete, Nebenkosten und Zweitwohnungsteuer zusammen darunter passen müssen. Wer schon mit Kaltmiete und Nebenkosten über dem Höchstbetrag liegt, hat keinen Platz mehr für die Steuer. Der Abzug bleibt gedeckelt, die Steuer wirkt sich nicht mehr aus. Der Rechner zeigt diesen Effekt als wirksamen Steueranteil und als Betrag über dem Höchstbetrag.
Wer ist von der Zweitwohnungsteuer befreit?
Das steht ebenfalls in der jeweiligen Satzung und unterscheidet sich von Ort zu Ort. Häufige Befreiungen betreffen Verheiratete und eingetragene Partner, die aus beruflichen Gründen getrennt wohnen (das Bundesverfassungsgericht hat 2005 entschieden, dass ihre berufliche Zweitwohnung nicht besteuert werden darf), Bewohner von Pflegeheimen und therapeutischen Einrichtungen, Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften sowie Studierende in bestimmten Konstellationen. Prüfen Sie den Befreiungskatalog Ihrer Gemeinde, bevor Sie mit dem Rechner ein Ergebnis für bare Münze nehmen.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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