Ausgleichszahlung für Rentenabschläge Deutschland
Mit diesem Rechner ermitteln Sie die Ausgleichszahlung für den Rentenabschlag nach § 187a SGB VI, die Steuerersparnis und die Amortisationsdauer.

Wozu es dient
Der Rechner ermittelt, welche freiwillige Zahlung nach § 187a SGB VI nötig ist, um den dauerhaften Abschlag eines vorzeitigen Rentenbeginns vollständig auszugleichen — und was davon nach der steuerlichen Absetzbarkeit tatsächlich übrig bleibt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Abschlag je Monat vorzeitigen Rentenbeginns | 0,003 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 77 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI geprüft: 0,003 weniger je Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs. |
| Aktueller Rentenwert West (monatlich) | 42,52 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro. |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 0,186 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2024-01-01Für 2026 unverändert 18,6 %. Der Satz ab 01.01.2027 setzt die Bundesregierung per Verordnung fest (voraussichtlich November 2026); er wird dann hier übernommen (audit 2026-09-23). Quelle: DRV. |
| Durchschnittsentgelt | 51.944 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft an Anlage 1 zum SGB VI: vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI = 51.944 Euro. |
| Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente, jährlich) | 30.826 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-012026 statt 2025: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 124.800 Euro (SVBezGrV 2026 § 4) mal 24,7 % (BSV 2018), aufgerundet 30.826 Euro. Zuvor stand der Wert 2025 (29.344 Euro). |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Progressionskoeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Progressionskoeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Ausgleichsbetrag = (Rente × Abschlagssatz × Monate) ÷ (Rentenwert × Zugangsfaktor) × Durchschnittsentgelt × Beitragssatz
So funktioniert es
Aus dem Abschlag von 0,3% je vorgezogenem Monat ergibt sich die monatliche Rentenminderung. Diese wird über den aktuellen Rentenwert von 42,52 € und den Zugangsfaktor in Entgeltpunkte umgerechnet. Ein Entgeltpunkt kostet das Durchschnittsentgelt von 51.944 € multipliziert mit dem Beitragssatz von 18,6%. Die Zahlung ist als Altersvorsorgeaufwendung bis zum Höchstbetrag von 30.826 € je Kalenderjahr abziehbar; die Ersparnis folgt dem Tarif nach § 32a EStG.
Wo es verwendet wird
- Die Kosten eines abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginns beziffern
- Die Steuerersparnis der Ausgleichszahlung abschätzen
- Die Zahlung auf mehrere Kalenderjahre verteilen und den Höchstbetrag ausnutzen
- Prüfen, nach wie vielen Rentenjahren sich die Zahlung amortisiert
Rechenbeispiel
Wer bei einer Rente von 1.800,00 € zwei Jahre früher aufhört, verliert dauerhaft … im Monat, also … der Rente. Um das auszugleichen, sind … Entgeltpunkte zu je … nötig — zusammen …. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000,00 € und Zahlung in einem einzigen Jahr bleiben nach einer Steuerersparnis von … noch … übrig, die sich nach … Rentenjahren zurückverdient haben.
Was der Rechner zeigt
Wer den Rentenabschlag ausgleichen möchte, will drei Dinge wissen: Wie viel kostet das, wie viel davon holt das Finanzamt zurück, und nach wie vielen Rentenjahren hat sich die Zahlung gerechnet? Der Rechner beantwortet alle drei Fragen. Dabei zeigt sich oft, dass die Ausgleichszahlung nach Steuern rund ein Drittel günstiger ist als der Bruttobetrag.
Jeder Monat, den Sie die Rente vor Ihrer persönlichen Altersgrenze beziehen, kürzt sie dauerhaft um 0,3 Prozent. Über zwei Jahre sind das 7,2 Prozent, über drei Jahre 10,8 Prozent. Die Kürzung gilt lebenslang und wirkt auch auf jede spätere Rentenanpassung. § 187a SGB VI erlaubt es, sie durch eine freiwillige Zahlung an die Rentenversicherung auszugleichen.
Von der Kürzung zum Ausgleichsbetrag
Der Rechner geht in vier Schritten vor. Zuerst bildet er aus der Rente zur Regelaltersgrenze und der Zahl der vorgezogenen Monate die monatliche Rentenminderung. Bei 1.800 Euro Rente und 24 vorgezogenen Monaten sind das 129,60 Euro im Monat.
Dann rechnet er die Minderung in Entgeltpunkte um, indem er sie durch den aktuellen Rentenwert und zusätzlich durch den Zugangsfaktor teilt. Diesen zweiten Teiler lassen Überschlagsrechnungen oft weg. Die zugekauften Punkte werden bei vorzeitigem Rentenbeginn aber selbst gekürzt, deshalb brauchen Sie mehr davon. Im Beispiel sind es rund 3,28 Entgeltpunkte.
Im dritten Schritt bestimmt er den Preis eines Entgeltpunkts: das vorläufige Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung mal Beitragssatz. 2026 sind das 51.944 Euro mal 18,6 Prozent, also rund 9.662 Euro je Punkt.
Zuletzt multipliziert er Punkte und Preis. Das Ergebnis ist der Ausgleichsbetrag, im Beispiel rund 31.733 Euro. Diese Summe müssten Sie an die Rentenversicherung zahlen, um den Abschlag vollständig auszugleichen.
Die Steuerseite
Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind bis zu einem Höchstbetrag je Kalenderjahr abziehbar, 2026 sind das für Alleinstehende 30.826 Euro. Der Rechner schätzt die Ersparnis nicht über einen Grenzsteuersatz. Er berechnet die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG einmal mit und einmal ohne den abziehbaren Betrag und nimmt die Differenz. Bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Zahlung in einem Jahr ergibt das rund 10.248 Euro Ersparnis und einen Nettoaufwand von rund 21.485 Euro.
Eine Einmalzahlung über dem jährlichen Höchstbetrag wird gekappt, der überschießende Teil bleibt steuerlich wirkungslos. Verteilen Sie dieselbe Summe auf zwei oder drei Kalenderjahre, bleibt jede Rate darunter und ist voll abziehbar. Außerdem trifft jede Rate wieder den oberen Teil des Tarifs. Im Beispiel sinkt der Nettoaufwand bei zwei Zahljahren auf rund 20.362 Euro, ohne dass sich der Bruttobetrag ändert.
Eine Einschränkung kann der Rechner nicht abbilden: Ihre laufenden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und etwaige Rürup-Beiträge verbrauchen denselben Höchstbetrag. Wer noch voll erwerbstätig ist, hat also weniger Spielraum. Die ausgewiesene Steuerersparnis ist deshalb eine Obergrenze.
Amortisation
Wirtschaftlich tauschen Sie einmalige Kosten heute gegen eine dauerhaft höhere Rente. Der Rechner teilt den Nettoaufwand durch die jährliche Mehrrente und nennt die Zahl der Rentenjahre, nach denen sich die Zahlung zurückverdient hat.
Im Beispiel sind das rund 14 Jahre. Wer mit 63 in Rente geht, hätte die Zahlung mit 77 wieder eingespielt, jedes weitere Jahr bringt Gewinn. Die Grafik zeigt die kumulierte Mehrrente als steigende Linie und den Nettoaufwand als waagerechte Linie. Der Schnittpunkt ist der Amortisationszeitpunkt.
Nicht berücksichtigt sind künftige Rentenanpassungen, die die Mehrrente erhöhen, sowie die Besteuerung der Rente und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, die sie mindern. Auch die Rendite, die das Geld in einer anderen Anlage erzielt hätte, fehlt.
Wofür sich der Rechner eignet
Mit dem Rechner können Sie
- die Kosten eines abschlagsfreien vorzeitigen Rentenbeginns beziffern,
- die Steuerwirkung einer Einmalzahlung mit einer gestreckten Zahlung vergleichen,
- die Zahl der benötigten Entgeltpunkte und ihren Preis nachvollziehen,
- den Amortisationszeitpunkt mit Ihrer Lebenserwartung abgleichen,
- ein Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger oder der Steuerberatung vorbereiten.
Wie hoch der Abschlag überhaupt ausfällt, zeigt der Rentenabschlag-Rechner. Die Entgeltpunkte aus Ihrem Versicherungsverlauf schätzen Sie mit dem Rentenpunkte-Rechner.
Teilausgleich statt Vollausgleich
Sie müssen den Abschlag nicht vollständig ausgleichen. Zulässig ist jede Teilzahlung bis zu dem Betrag, den die Rentenauskunft nennt. Wer die Hälfte zahlt, halbiert die Kürzung. Oft ist das wirtschaftlich sinnvoller, weil die Steuerersparnis pro Euro mit steigendem Betrag sinkt: Der erste Teil des Abzugs mindert Einkommen im höchsten Grenzsteuersatz, der letzte Teil trifft eine niedrigere Zone.
Der Rechner bildet den Vollausgleich ab. Für einen Teilausgleich setzen Sie eine geringere Zahl vorgezogener Monate ein und lesen den Betrag ab, der auf diesen Teil entfällt.
Für wen sich die Zahlung lohnt
Am meisten bringt sie Menschen mit hohem zu versteuerndem Einkommen in den letzten Berufsjahren, die trotzdem früher aufhören wollen. Sie kaufen die Rentenpunkte zum hohen Steuersatz und versteuern die Rente später meist zu einem niedrigeren. Diese Differenz ist neben der höheren Rente ein zweiter Ertrag, den der Rechner nur auf der Einzahlungsseite berücksichtigt.
Weniger attraktiv ist die Zahlung bei geringem Einkommen, bei dem der Abzug kaum wirkt, und bei kurzer erwarteter Rentenbezugsdauer. Wer das Geld für die Tilgung eines teuren Kredits braucht, fährt mit der Tilgung meist besser. Für alle drei Fälle liefert der Rechner Nettoaufwand, jährliche Mehrrente und Amortisationszeitpunkt.
Voraussetzungen und Grenzen
Eine Ausgleichszahlung ist ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich und setzt eine besondere Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 SGB VI voraus. Sie nennt die konkrete Minderung und den Höchstbetrag der Zahlung und ist kostenlos und formlos zu beantragen. Sie können in Teilbeträgen zahlen, nur so ist die steuerliche Streckung möglich.
Der Rechner arbeitet mit dem aktuellen Rentenwert, dem vorläufigen Durchschnittsentgelt, dem Beitragssatz zur Rentenversicherung, dem Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen und den Tarifzonen des § 32a EStG. Alle diese Größen sind Parameter und werden bei jeder Änderung aktualisiert. Nicht abgebildet sind Ihr Versicherungsverlauf, Ihre persönliche Altersgrenze, ein abschlagsfreier Zugang nach 45 Beitragsjahren, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die spätere Besteuerung der Rente.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Renten- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers und der Bescheid Ihres Finanzamts.
Über dieses Tool: Rentenabschlag ausgleichen
Rentenabschlag ausgleichen: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026
