Fahrtenbuch vs. 1 %-Regel Vergleich Deutschland

Der Fahrtenbuch Rechner vergleicht den geldwerten Vorteil des Dienstwagens nach der 1 %-Regel mit der Fahrtenbuchmethode und zeigt die Steuerersparnis.

Fahrtenbuch vs. 1 %-Regel Vergleich Deutschland
€
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km
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Tage
%
Vorteil der günstigeren Methode —
Geldwerter Vorteil 1 %-Regel —
Geldwerter Vorteil Fahrtenbuch —
Privatanteil der Fahrleistung —
Gesamtkosten des Fahrzeugs pro Jahr —
Abschreibung pro Jahr —
Kosten je Kilometer —
Steuer bei der 1 %-Regel —
Steuer beim Fahrtenbuch —
Steuerersparnis pro Jahr —
Break-even bei Privat- und Pendelkilometern —
Pendelkilometer pro Jahr —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Rechner stellt die beiden zulässigen Methoden der Dienstwagenbesteuerung für ein volles Jahr nebeneinander: die pauschale 1 %-Regel und das Fahrtenbuch mit den tatsächlichen Kosten. Anders als der reine Dienstwagenrechner oder ein Rechner für die 1 %-Regel, die jeweils nur eine Methode abbilden, ist dieses Werkzeug der Vergleich: Es zeigt, welche Methode für Ihr Fahrzeug und Ihr Fahrprofil günstiger ist und wie groß der Abstand in Euro ausfällt.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Dienstwagen Satz privat je Antrieb (monatlich)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Dienstwagenbesteuerung: 1% / 0,25% E-Auto / 0,5% Hybrid
Dienstwagen Zuschlag Pendelstrecke je km (monatlich)0,0003gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Monatlicher geldwerter Vorteil für Plug-in-Hybride und hochpreisige E-Dienstwagen: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (halbe Bemessungsgrundlage), § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG0,005gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Monatlicher geldwerter Vorteil für Plug-in-Hybride und hochpreisige E-Dienstwagen: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (halbe Bemessungsgrundlage), § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Bruttolistenpreisgrenze für den 0,25-Prozent-Satz bei rein elektrischen Dienstwagen: 100.000 Euro (angehoben von 70.000 Euro), § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG100.000bundesfinanzministerium.deGültig ab 2026-01-01Die Bezeichnung nannte noch die überholte Grenze von 70.000 Euro, während der gespeicherte Wert bereits bei 100.000 Euro lag. Der Wert bleibt unverändert, nur die Beschreibung war falsch.
AfA-Nutzungsdauern (Jahre) nach amtlicher AfA-Tabelle AV; Computer/Software 1 Jahr lt. BMF-Schreiben 2021Tarifstaffelbundesfinanzministerium.deGültig ab 2026-01-01AfA-Nutzungsdauern in Jahren nach der amtlichen AfA-Tabelle AV; Computer und Software 1 Jahr laut BMF-Schreiben 2021; Werte noch zu bestätigen.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

1 %-Regel = (Listenpreis × Satz + Listenpreis × 0,03 % × Entfernung) × 12; Fahrtenbuch = (laufende Kosten + AfA) × (Privat-km + Pendel-km) ÷ Gesamt-km

So funktioniert es

Die 1 %-Regel setzt monatlich einen festen Prozentsatz des auf volle hundert Euro abgerundeten Bruttolistenpreises für die Privatnutzung an und addiert je Entfernungskilometer einen Zuschlag für den Arbeitsweg. Bei reinen Elektrofahrzeugen gilt der reduzierte Satz nur bis zur gesetzlichen Preisgrenze, darüber greift der halbe Satz. Das Fahrtenbuch geht den umgekehrten Weg: Es addiert alle tatsächlichen Kosten des Jahres einschließlich der linearen Abschreibung über die amtliche Nutzungsdauer eines Pkw und verteilt sie nach gefahrenen Kilometern. Privatfahrten und Fahrten zur Arbeit tragen den geldwerten Vorteil.

Wo es verwendet wird

  • Vor dem Jahresbeginn entscheiden, ob sich das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt
  • Den Effekt eines hohen Listenpreises bei geringer Privatnutzung sichtbar machen
  • Prüfen, ab welcher Privatfahrleistung die Pauschale wieder günstiger wird

Rechenbeispiel

Ein Außendienstmitarbeiter fährt einen Verbrenner mit 55.000 € Bruttolistenpreis, gekauft für 46.000 €. Nach der 1 %-Regel ergibt das zusammen mit 25 Kilometern Arbeitsweg einen geldwerten Vorteil von … im Jahr und … Steuer. Im Fahrtenbuch stehen 6.200 € laufende Kosten und … Abschreibung, zusammen … oder … je Kilometer. Von 25.000 Gesamtkilometern entfallen 6.000 auf reine Privatfahrten und … auf den Arbeitsweg, also ein Privatanteil von …. Der geldwerte Vorteil sinkt damit auf … und die Steuer auf …. Das Fahrtenbuch liegt um … niedriger und spart … Steuer im Jahr. Gleichstand träte erst bei … privat und dienstlich gefahrenen Kilometern ein.

Pauschale oder Nachweis? Der Fahrtenbuch Rechner stellt den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens nach der 1 %-Regel dem Ergebnis der Fahrtenbuchmethode gegenüber. Sie geben Listenpreis, tatsächliche Kosten und Fahrleistung ein und erhalten beide Werte, die Steuer darauf und den Abstand in Euro.

Was der Rechner vergleicht

Der Dienstwagenrechner zeigt, was ein Firmenwagen nach der Pauschalmethode kostet. Dieser Rechner vergleicht beide zulässigen Methoden und braucht dafür Angaben, die die Pauschale gar nicht kennt.

Die 1 %-Regel richtet sich nur nach dem Bruttolistenpreis. Ob der Wagen mit dreißig Prozent Rabatt gekauft wurde, wie viel er verbraucht und ob er zwanzigtausend oder fünfzigtausend Kilometer im Jahr fährt, spielt keine Rolle. Das macht sie einfach, aber oft teuer.

Die Fahrtenbuchmethode fragt nach den tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs im Jahr und verteilt sie nach gefahrenen Kilometern. Wer wenig privat fährt, versteuert wenig. Wer ein teures Fahrzeug günstig gekauft hat, profitiert doppelt, denn die Abschreibung richtet sich nach dem Kaufpreis.

Die Pauschale

Für die Privatnutzung wird monatlich ein fester Prozentsatz des Bruttolistenpreises angesetzt, abgerundet auf volle hundert Euro: ein Prozent bei Verbrennern, die Hälfte bei Plug-in-Hybriden und ein Viertel bei reinen Elektrofahrzeugen.

Dazu kommt der Zuschlag für den Arbeitsweg, 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei 25 Kilometern einfacher Entfernung und 55.000 Euro Listenpreis sind das beim Verbrenner rund 412 Euro im Monat, mehr als die Privatnutzung selbst.

Bei Elektrofahrzeugen gilt der Viertelsatz nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro, darüber der halbe Satz. Der Rechner prüft das automatisch. Die Kürzung auf ein Viertel oder die Hälfte gilt nach dem Gesetz auch für den Zuschlag für den Arbeitsweg. Der Rechner berechnet diesen Zuschlag derzeit aber auf den vollen Listenpreis und weist die Pauschale bei Elektro- und Hybridfahrzeugen deshalb zu hoch aus.

Die Fahrtenbuchmethode

Auf der Fahrtenbuchseite addiert der Rechner zwei Kostenblöcke: die laufenden Kosten des Jahres (Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reifen, Wäsche, Garage) und die Abschreibung, also die tatsächlichen Anschaffungskosten verteilt über die amtliche Nutzungsdauer eines Pkw von sechs Jahren.

Daraus ergibt sich ein Kilometersatz. Der Rechner multipliziert ihn mit den Kilometern, die nicht dienstlich gefahren wurden: den Privatfahrten und den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Pendelkilometer ermittelt er aus einfacher Entfernung, Hin- und Rückweg und Zahl der Arbeitstage.

Das Ergebnis ist der geldwerte Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode. Mit Ihrem Grenzsteuersatz ergibt sich die Steuer, die Differenz zur Pauschale ist der Betrag, den Ihnen das Fahrtenbuch bringt. Bei Elektrofahrzeugen werden nach dem Gesetz auch hier die Abschreibung oder Leasingkosten nur zu einem Viertel angesetzt. Diese Minderung bildet der Rechner nicht ab.

Rechenbeispiel

Ein Verbrenner mit 55.000 Euro Listenpreis wurde für 46.000 Euro gekauft, die laufenden Kosten betragen 6.200 Euro im Jahr. Er fährt 25.000 Kilometer, davon 6.000 privat, die Arbeitsstätte liegt 25 Kilometer entfernt, bei 220 Arbeitstagen.

Nach der 1 %-Regel beträgt der geldwerte Vorteil 11.550 Euro im Jahr. Im Fahrtenbuch kommen 7.667 Euro Abschreibung zu den laufenden Kosten, zusammen rund 13.867 Euro oder rund 55 Cent je Kilometer. Privat- und Pendelfahrten machen 17.000 Kilometer aus, 68 Prozent. Der Vorteil beträgt 9.429 Euro. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz spart das Fahrtenbuch rund 891 Euro Steuer im Jahr.

Wann sich der Aufwand lohnt

Der Rabatt beim Kauf wirkt am stärksten. Die Pauschale kennt nur den Listenpreis, das Fahrtenbuch nur den gezahlten Preis. Ein Nachlass von zwanzig Prozent senkt also nur die Fahrtenbuchseite.

Der Privatanteil ist der zweite Faktor. Bei einem Außendienstmitarbeiter mit dreißigtausend dienstlichen und fünftausend privaten Kilometern fällt der Vorteil im Fahrtenbuch klein aus. Wer überwiegend privat fährt, ist mit der Pauschale fast immer besser bedient.

Der Arbeitsweg wirkt auf beiden Seiten unterschiedlich. In der Pauschale steigt der Zuschlag mit der Entfernung, im Fahrtenbuch erhöhen die Pendelkilometer den Privatanteil. Bei langem Arbeitsweg und geringer Gesamtfahrleistung kann das Fahrtenbuch sogar teurer werden.

Auch das Alter des Fahrzeugs zählt. Nach Ablauf der Nutzungsdauer entfällt die Abschreibung, die Fahrtenbuchseite sinkt deutlich, und die Methode wird attraktiv. Bei einem abgeschriebenen Fahrzeug sollten Sie den Vergleich unbedingt rechnen.

Der Break-even

Der Rechner zeigt außerdem die Summe aus Privat- und Pendelkilometern, bei der beide Methoden dasselbe ergeben, im Beispiel rund 20.800 Kilometer. Liegen Ihre nicht dienstlichen Kilometer darunter, gewinnt das Fahrtenbuch. Liegen sie darüber, ist die Pauschale günstiger, und Sie sparen sich den Aufwand.

Das hilft, wenn Sie vor Jahresbeginn entscheiden müssen und Ihr Fahrprofil nur ungefähr kennen. Sie sehen, wie viel Abstand zwischen Ihrer Schätzung und dem Kipppunkt liegt.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Bruttolistenpreis und Antriebsart ein.
  2. Ergänzen Sie die tatsächlichen Anschaffungskosten und die laufenden Kosten des Jahres ohne Abschreibung.
  3. Geben Sie Gesamtfahrleistung, Privatfahrten, einfache Entfernung zur Arbeit und Arbeitstage ein.
  4. Setzen Sie Ihren Grenzsteuersatz.
  5. Lesen Sie beide geldwerten Vorteile, die Steuer und den Break-even ab.

Welche Kosten in die Fahrtenbuchseite gehören

Der Vergleich ist nur so gut wie die Kostenaufstellung. Zu den laufenden Kosten gehören Kraftstoff oder Ladestrom, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer, Inspektionen und Reparaturen, Reifen und Einlagerung, Fahrzeugwäsche, Kosten für Ersatzfahrzeuge, Beiträge zu Automobilclubs und die Garagen- oder Stellplatzmiete, soweit sie dem Wagen zuzuordnen ist.

Unfallkosten aus einer Privatfahrt sowie Park- und Verwarnungsgelder gehören nicht dazu. Sonderausstattung, die schon in den Anschaffungskosten steckt, ebenfalls nicht, sonst würde sie doppelt gezählt.

Bei einem geleasten Fahrzeug tritt die Leasingrate an die Stelle der Abschreibung. Eine Leasingsonderzahlung wird auf die Laufzeit verteilt. Tragen Sie die Jahresrate in die laufenden Kosten ein und setzen Sie die Anschaffungskosten auf null.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner unterstellt lineare Abschreibung über die amtliche Nutzungsdauer und einen gleichbleibenden Grenzsteuersatz. Leasingsonderzahlungen, Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die Einzelbewertung der Fahrten zur Arbeit, Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung und die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung bleiben außen vor. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge fehlen die gesetzlichen Kürzungen beim Pendelzuschlag und bei den Fahrzeugkosten im Fahrtenbuch.

Alle Werte sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Parameter und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Über diesen Fahrtenbuch Rechner

Nutzen Sie diesen Fahrtenbuch Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was vergleicht der Fahrtenbuch Rechner?
Er berechnet den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens für ein volles Jahr einmal nach der pauschalen 1 %-Regel und einmal nach der Fahrtenbuchmethode mit den tatsächlichen Kosten. Beide Ergebnisse stehen nebeneinander, mit der jeweiligen Steuer und dem Abstand in Euro.
Worin unterscheidet sich dieses Werkzeug vom Dienstwagenrechner?
Der Dienstwagenrechner bildet nur die 1 %-Regel ab. Dieser Rechner vergleicht beide Methoden. Dafür braucht er zusätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- und laufenden Kosten und die Fahrleistung, denn ohne sie lässt sich die Fahrtenbuchseite nicht ermitteln.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Meist dann, wenn der Listenpreis hoch, die Privatnutzung gering und das Fahrzeug bereits abgeschrieben oder günstig gekauft ist. Je weiter der Kaufpreis unter dem Listenpreis liegt und je größer der dienstliche Anteil an der Fahrleistung, desto deutlicher liegt das Fahrtenbuch vorn.
Welche Anforderungen muss ein Fahrtenbuch erfüllen?
Es muss zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden. Für jede dienstliche Fahrt sind Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel, Zweck und Geschäftspartner festzuhalten, für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe. Eine nachträglich erstellte Excel-Tabelle erkennt das Finanzamt nicht an.
Kann ich die Methode während des Jahres wechseln?
Nein. Die Methode gilt für das ganze Kalenderjahr und dasselbe Fahrzeug. Wechseln können Sie erst zum Jahreswechsel oder mit einem neuen Fahrzeug. Rechnen Sie den Vergleich deshalb vor Jahresbeginn.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner arbeitet mit linearer Abschreibung über die amtliche Nutzungsdauer und einem gleichbleibenden Grenzsteuersatz. Zuzahlungen des Arbeitnehmers, Leasingsonderzahlungen, Umsatzsteuer auf die Privatnutzung, Familienheimfahrten und die Einzelbewertung der Fahrten zur Arbeit bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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