Doppelte Haushaltsführung Rechner Deutschland

Der Rechner für doppelte Haushaltsführung addiert Unterkunft bis zur Kappungsgrenze, Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwand und Einrichtung.

Doppelte Haushaltsführung Rechner Deutschland
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Erweiterte Optionen
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Steuerersparnis pro Jahr —
Abzug doppelte Haushaltsführung —
Abziehbare Unterkunftskosten —
Durch die Kappung verlorener Betrag —
Abzug Familienheimfahrten —
Pauschale je Heimfahrt —
Abzug Verpflegungsmehraufwand —
Einrichtung und Umzug —
Werbungskosten insgesamt —
Betrag über dem Pauschbetrag —
Steuerersparnis pro Monat —
Nettokosten der Zweitwohnung pro Jahr —
Vom Finanzamt getragener Kostenanteil —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Rechner für doppelte Haushaltsführung addiert die vier Blöcke, die das Finanzamt bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung anerkennt: die Unterkunftskosten bis zur monatlichen Kappungsgrenze, die Familienheimfahrten mit der Entfernungspauschale, den Verpflegungsmehraufwand der ersten drei Monate und die Einrichtung samt Umzug, die außerhalb der Kappung liegen. Anschließend misst er die Summe am Arbeitnehmer-Pauschbetrag, denn erst der Betrag darüber bewegt Steuer.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Doppelte Haushaltsführung: Höchstbetrag für Unterkunftskosten im Inland von 1.000 Euro monatlich (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG geprüft: höchstens 1.000 Euro im Monat für eine Zweitwohnung im Inland.
Verpflegungsmehraufwand im Inland: Pauschbeträge nach § 9 Abs. 4a EStGTarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG geprüft: 28 Euro für einen vollen Tag, 14 Euro für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheiten über 8 Stunden.
Entfernungspauschale Kilometer 1-20 (EUR/km)0,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Entfernungspauschale ab Kilometer 21 (EUR/km)0,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Wert unverändert bei 0,38 Euro je Kilometer; Bezeichnung und Begründung korrigiert, der Satz gilt jetzt für jeden Kilometer.
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Stufengrenze der Entfernungspauschale (km)20gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aus vier Rechnern in die Parameterebene überführt; ab 2026 betragen beide Sätze 0,38 Euro je Kilometer, die Stufengrenze trennt daher nur noch die Darstellung.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Abzug = min(Miete, Kappung) × Monate + Heimfahrten × (min(km,20) × Satz1 + max(km−20,0) × Satz2) + volle Tage × Tagessatz + An/Abreisetage × halber Satz + Einrichtung + Umzug; Ersparnis = max(0, Abzug + weitere Werbungskosten − Pauschbetrag) × Grenzsteuersatz

So funktioniert es

Die Miete wird zuerst monatlich gekappt und dann mit der Zahl der Monate multipliziert, damit eine kurze Zeit in einer teuren Wohnung denselben Anteil verliert wie eine lange. Für jede Familienheimfahrt gilt die Entfernungspauschale auf die einfache Strecke; seit 2026 trägt jeder volle Kilometer denselben Satz. Der Verpflegungsmehraufwand ergibt sich aus vollen Abwesenheitstagen zum Tagessatz und An- und Abreisetagen zum halben Satz. Einrichtung und Umzug kommen ungekürzt hinzu. Aus der Gesamtsumme abzüglich des Pauschbetrags mal Grenzsteuersatz folgt die Ersparnis.

Wo es verwendet wird

  • Vor der Zusage einer auswärtigen Stelle die Nettokosten der Zweitwohnung abschätzen
  • Prüfen, wie viel Miete oberhalb der Kappungsgrenze steuerlich verloren geht
  • Die Einrichtung der Zweitwohnung als eigenen Abzugsblock beziffern
  • Sehen, ab wann sich das Ausfüllen der Anlage N überhaupt lohnt

Rechenbeispiel

Eine Zweitwohnung am Arbeitsort für 850 € im Monat, 12 Monate lang gehalten, bleibt unter der monatlichen Kappungsgrenze. Deshalb sind alle … abziehbar und … gehen verloren. Der Haupthausstand liegt 400 Kilometer entfernt, was je Familienheimfahrt eine Pauschale von … ergibt; bei 40 Fahrten im Jahr sind das …. Für 60 volle Abwesenheitstage in den ersten drei Monaten kommen … Verpflegungsmehraufwand hinzu, Einrichtung und Umzug bleiben in diesem Beispiel bei …. Zusammen sind das … und, weil keine weiteren Werbungskosten anfallen, ebenso … insgesamt. Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wirken …, bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent also … Steuerersparnis im Jahr oder … im Monat. Von den …, die die Wohnung nach Steuern netto kostet, trägt das Finanzamt damit … des eigenen Aufwands.

Was der Rechner berechnet

Bei der doppelten Haushaltsführung kommen oft vierstellige Beträge im Jahr zusammen, trotzdem wird sie häufig zu niedrig angesetzt. Sie besteht aus vier Blöcken mit vier verschiedenen Regeln, und wer nur die Miete einträgt, verschenkt oft den größeren Teil. Der Rechner erfasst alle vier Blöcke, wendet auf jeden die passende Begrenzung an und zeigt, was davon tatsächlich Steuer spart.

Sie geben die monatlichen Kosten der Zweitwohnung ein, die Zahl der Monate, die Entfernung zum Haupthausstand, die Zahl der Familienheimfahrten und die Abwesenheitstage der ersten drei Monate. In den erweiterten Feldern kommen Einrichtung, Umzugskosten und Ihre übrigen Werbungskosten hinzu. Sie erhalten den abziehbaren Gesamtbetrag, die Aufteilung auf die vier Blöcke, den durch die Kappung verlorenen Anteil und die Steuerersparnis pro Jahr und pro Monat.

Die Unterkunft wird monatlich gekappt

Die Unterkunftskosten sind auf 1.000 Euro im Monat begrenzt. Das ist eine Höchstgrenze je Monat, keine Jahressumme, und genau hier liegen viele Schätzungen falsch.

Wer acht Monate lang 1.450 Euro zahlt, gibt 11.600 Euro aus, darf aber nur acht mal 1.000 Euro ansetzen, also 8.000 Euro. Die Differenz von 3.600 Euro ist steuerlich verloren. Eine Jahresbetrachtung mit einer Grenze von 12.000 Euro würde den vollen Betrag durchgehen lassen, das entspricht nicht dem Gesetz. Der Rechner kappt deshalb zuerst den Monatsbetrag und multipliziert dann mit der Zahl der Monate. Den verlorenen Betrag weist er in einer eigenen Zeile aus.

Unter die Kappung fallen Kaltmiete, Nebenkosten, Stellplatz, Rundfunkbeitrag und die Zweitwohnungsteuer. Bei einer eigenen Wohnung treten Abschreibung, Schuldzinsen und laufende Kosten an die Stelle der Miete, ebenfalls begrenzt auf 1.000 Euro im Monat.

Einrichtung und Hausrat außerhalb der Grenze

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehören Einrichtungsgegenstände und Hausrat nicht zu den Kosten der Unterkunft und werden nicht gekappt. Bett, Schrank, Küche, Tisch, Lampen, Geschirr und Haushaltsgeräte sind zusätzlich abziehbar, und zwar sofort in voller Höhe, wenn der Preis je Gegenstand die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht übersteigt. Teurere Einzelstücke werden über die Nutzungsdauer verteilt.

Eine komplett eingerichtete Zweitwohnung kostet schnell vier- bis sechstausend Euro. Dieser Betrag wirkt sich im Jahr des Einzugs voll aus, auch wenn die Miete die Kappungsgrenze bereits ausschöpft. Der Rechner führt Einrichtung und Umzug deshalb in einem eigenen Feld.

Auch die Umzugskosten beim Einzug und bei der späteren Auflösung der Zweitwohnung sind Werbungskosten, etwa Spedition, Mietwagen, Kartons und die doppelte Miete während des Übergangs.

Familienheimfahrten und Verpflegung

Für die Fahrten zum Haupthausstand gilt die Entfernungspauschale auf die einfache Strecke. Seit 2026 beträgt sie 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer, die frühere Staffelung ist entfallen. Abziehbar ist eine Fahrt pro Woche. Bei 400 Kilometern Entfernung sind das 152 Euro je Fahrt, bei vierzig Fahrten im Jahr 6.080 Euro. Wer weit entfernt arbeitet, holt einen großen Teil des Abzugs über diesen Block.

Der Verpflegungsmehraufwand gilt nur für die ersten drei Monate der Tätigkeit am neuen Ort, dafür unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Volle Abwesenheitstage zählen mit 28 Euro, An- und Abreisetage mit 14 Euro. Nach drei Monaten entfällt der Block. Tragen Sie nur Tage aus diesem Zeitraum ein. Der Rechner kennt Ihren Tätigkeitsbeginn nicht und prüft die Frist nicht.

Rechenbeispiel

Eine Zweitwohnung kostet 850 Euro im Monat, zwölf Monate lang. Der Haupthausstand liegt 400 Kilometer entfernt, im Jahr fallen 40 Heimfahrten an, dazu 60 volle Abwesenheitstage in den ersten drei Monaten. Abziehbar sind 10.200 Euro Unterkunft, 6.080 Euro Heimfahrten und 1.680 Euro Verpflegung, zusammen 17.960 Euro. Über dem Pauschbetrag liegen 16.730 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart das rund 7.027 Euro Steuer im Jahr, etwa 586 Euro im Monat.

Erst über dem Pauschbetrag wirkt es

Steuer spart nur der Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Diesen Pauschbetrag erhält jeder Arbeitnehmer ohne Nachweis, er ist in der Lohnsteuer schon berücksichtigt.

Deshalb gibt es ein Feld für Ihre übrigen Werbungskosten. Arbeitsmittel, Fortbildung, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten und Kontoführung zählen zur selben Summe. Bei einer nur wenige Monate laufenden doppelten Haushaltsführung mit niedriger Miete kann die Ersparnis null bleiben, und der Rechner zeigt das so an.

Außerdem zeigt der Rechner, welchen Anteil Ihrer tatsächlichen Ausgaben das Finanzamt übernimmt. Bei hohem Grenzsteuersatz und einer Miete unter der Kappungsgrenze sind das oft rund zwei Drittel, im Beispiel knapp 69 Prozent. Der Anteil ist so hoch, weil neben der Miete auch Fahrtpauschalen und Verpflegung die Bemessungsgrundlage senken.

Wohnungsform, Homeoffice und typische Fehler

Die Art der Zweitunterkunft spielt für den Abzug keine Rolle. Mietwohnung, möbliertes Zimmer, Wohnung auf Zeit, Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz oder ein dauerhaft gebuchtes Hotelzimmer werden gleich behandelt. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten und die monatliche Grenze. Enthält die Miete eines möblierten Zimmers die Möblierung, darf der Möbelanteil geschätzt und aus der Kappung herausgerechnet werden. Bei einer eigenen Wohnung treten Abschreibung, Schuldzinsen, Grundsteuer und Hausgeld an die Stelle der Miete.

Homeoffice-Tage ändern nichts am Bestehen der doppelten Haushaltsführung, solange die erste Tätigkeitsstätte am auswärtigen Ort liegt und die Zweitwohnung beruflich veranlasst bleibt. Sie können aber die Zahl der Abwesenheitstage und der Heimfahrten deutlich senken. Wer nur noch zwei Tage pro Woche vor Ort ist, sollte prüfen, ob sich die Zweitwohnung noch lohnt.

Drei Fehler kommen immer wieder vor. Die Kappungsgrenze wird auf das Jahr bezogen, was zu einem zu hohen Abzug führt, den das Finanzamt kürzt. Die Einrichtungskosten werden vergessen, was Geld kostet. Und es werden alle Heimfahrten angesetzt statt einer pro Woche. Beim ersten Punkt hilft der Rechner automatisch, beim zweiten mit einem eigenen Feld. Beim dritten müssen Sie die Zahl der Fahrten selbst begrenzen.

Alle Werte sind eine Schätzung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Beträge und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Über dieses Tool: doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung überhaupt vor?
Sie brauchen zwei Dinge gleichzeitig: einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt und eine beruflich veranlasste zweite Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. Eigener Hausstand heißt, dass Sie die Wohnung aus eigenem Recht nutzen und sich finanziell an ihren Kosten beteiligen. Ein Zimmer im Elternhaus ohne Kostenbeteiligung genügt nicht. Von der Zweitunterkunft aus müssen Sie Ihre Arbeitsstätte in zumutbarer Zeit erreichen. Ob es eine Mietwohnung, ein möbliertes Zimmer oder ein Hotel ist, spielt keine Rolle.
Was fällt alles unter die monatliche Kappungsgrenze?
Die Unterkunftskosten im engeren Sinn: Kaltmiete, kalte und warme Nebenkosten, Stellplatz, Rundfunkbeitrag und bei einer Eigentumswohnung die vergleichbaren laufenden Kosten samt Abschreibung und Schuldzinsen. Kosten für Einrichtung und Hausrat fallen nicht darunter. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sie nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören und zusätzlich abziehbar sind. Der Rechner führt Einrichtung und Umzug deshalb in einem eigenen Block außerhalb der Kappung.
Wie viele Familienheimfahrten kann ich ansetzen?
Eine Heimfahrt pro Woche, angesetzt mit der Entfernungspauschale auf die einfache Strecke. Zusätzliche Fahrten dürfen Sie nicht ansetzen, fahren Sie seltener, zählen nur die tatsächlichen. Tragen Sie deshalb nur die anerkennungsfähigen Fahrten ein. Ausnahmen gelten für Flugkosten, die mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, und für Menschen mit Behinderung mit bestimmten Merkzeichen, die statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten geltend machen dürfen.
Warum ist der Verpflegungsmehraufwand auf drei Monate begrenzt?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man sich nach einer Eingewöhnungszeit auf die Verpflegung am neuen Ort eingestellt hat. Die Frist läuft ab Beginn der Tätigkeit am neuen Ort und beginnt nach einer Unterbrechung von mindestens vier Wochen neu. Tragen Sie nur Abwesenheitstage aus diesem Zeitraum ein. Volle Tage werden mit 28 Euro angesetzt, An- und Abreisetage mit 14 Euro, unabhängig von der Abwesenheitsdauer an diesem Tag.
Warum zeigt der Rechner manchmal null Ersparnis?
Jeder Arbeitnehmer bekommt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro ohne Beleg. Erst was darüber hinausgeht, senkt das zu versteuernde Einkommen. Bei einer kurzen doppelten Haushaltsführung mit niedriger Miete und wenigen Heimfahrten kann die Summe darunter bleiben, dann ist die Ersparnis null. Tragen Sie in diesem Fall Ihre übrigen Werbungskosten ein, denn sie zählen zur selben Summe.
Was ist mit der Zweitwohnungsteuer der Gemeinde?
Die Zweitwohnungsteuer gehört nach der Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten und fällt unter dieselbe monatliche Kappungsgrenze wie die Miete. Schöpft Ihre Miete die Grenze bereits aus, wirkt sie sich steuerlich nicht mehr aus. Rechnen Sie die Steuer auf den Monat um und addieren Sie sie zu den monatlichen Kosten der Zweitwohnung.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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