{"id":715142,"date":"2026-09-02T12:35:31","date_gmt":"2026-09-02T12:35:31","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/teilfreistellung-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T04:55:29","modified_gmt":"2026-10-24T01:55:29","slug":"teilfreistellung-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/geldanlage\/teilfreistellung-rechner\/","title":{"rendered":"Teilfreistellung-Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<h2>Was der Teilfreistellung Rechner macht<\/h2>\n<p>Der Teilfreistellung Rechner ermittelt, welcher Anteil eines Fondsertrags steuerfrei bleibt und welche Steuer auf den Rest tats\u00e4chlich anf\u00e4llt. Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlt ein Fonds auf bestimmte Ertr\u00e4ge bereits selbst Steuern. Damit derselbe Ertrag beim Anleger nicht ein zweites Mal voll besteuert wird, stellt das Gesetz einen festen Prozentsatz frei. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, h\u00e4ngt allein von der Fondsart ab.<\/p>\n<p>Sie geben den Ertrag ein, w\u00e4hlen die Fondsart und legen fest, ob Kirchensteuer anf\u00e4llt und wie viel Ihres Sparer-Pauschbetrags noch frei ist. Der Rechner zeigt anschlie\u00dfend die freigestellte Summe, die Bemessungsgrundlage, die einzelnen Steuerpositionen und den Nettoertrag. Zus\u00e4tzlich weist er aus, wie viel Steuer die Teilfreistellung Ihnen konkret erspart.<\/p>\n<h2>Warum es die Teilfreistellung \u00fcberhaupt gibt<\/h2>\n<p>Vor 2018 wurden Investmentfonds in Deutschland weitgehend transparent besteuert: Der Fonds selbst zahlte kaum Steuern, daf\u00fcr wurden die Ertr\u00e4ge dem Anleger unmittelbar zugerechnet. Dieses Modell war international schwer zu handhaben und benachteiligte ausl\u00e4ndische Fonds. Seither zahlt ein Fonds auf inl\u00e4ndische Dividenden und inl\u00e4ndische Immobilienertr\u00e4ge 15 Prozent K\u00f6rperschaftsteuer.<\/p>\n<p>Diese Vorbelastung tr\u00e4gt wirtschaftlich der Anleger, ohne sie sehen zu k\u00f6nnen. Der Gesetzgeber gleicht sie deshalb pauschal aus, indem er einen Teil der Ertr\u00e4ge beim Anleger freistellt. Die H\u00f6he der Quote orientiert sich daran, wie stark der jeweilige Fondstyp typischerweise vorbelastet ist. Aktienfonds halten viele Dividendentitel und erhalten daher 30 Prozent. Immobilienfonds sind noch st\u00e4rker vorbelastet, weshalb dort 60 beziehungsweise 80 Prozent freigestellt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sie als Anleger bedeutet das: Der nominale Steuersatz von 25 Prozent sagt wenig dar\u00fcber aus, was am Ende wirklich abgeht. Erst die Quote entscheidet \u00fcber die effektive Belastung.<\/p>\n<h2>Die Quoten der einzelnen Fondsarten<\/h2>\n<p>Der Rechner arbeitet mit vier Klassen, die das Investmentsteuergesetz unterscheidet:<\/p>\n<ul>\n<li>Aktienfonds: mindestens 51 Prozent Aktien, Freistellung 30 Prozent.<\/li>\n<li>Mischfonds: mindestens 25 Prozent Aktien, Freistellung 15 Prozent.<\/li>\n<li>Immobilienfonds: mindestens 51 Prozent Immobilien, Freistellung 60 Prozent.<\/li>\n<li>Immobilienfonds Ausland: mindestens 51 Prozent ausl\u00e4ndische Immobilien, Freistellung 80 Prozent.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Entscheidend ist nicht der Name des Fonds, sondern die in den Anlagebedingungen festgeschriebene Mindestquote. Ein Fonds, der faktisch 60 Prozent Aktien h\u00e4lt, aber keine Mindestquote vereinbart hat, wird von der Depotbank in der Regel nicht als Aktienfonds behandelt. Die Quote steht im Jahresbericht des Fonds und in der Steuerbescheinigung der Depotbank. Alle genannten Werte gelten f\u00fcr Anteile im Privatverm\u00f6gen, im Betriebsverm\u00f6gen sind die Quoten h\u00f6her.<\/p>\n<h2>So rechnet der Rechner<\/h2>\n<p>Zuerst wird der eingegebene Ertrag mit der Freistellungsquote multipliziert. Dieser Anteil ist endg\u00fcltig steuerfrei und taucht in keiner weiteren Rechnung mehr auf. Vom verbleibenden steuerpflichtigen Betrag zieht der Rechner den noch freien Sparer-Pauschbetrag ab. Haben Sie bereits einen Teil davon durch Zinsen oder Dividenden verbraucht, tragen Sie diesen Betrag in den erweiterten Optionen ein.<\/p>\n<p>Was danach \u00fcbrig bleibt, ist die Bemessungsgrundlage. Darauf entf\u00e4llt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuz\u00fcglich 5,5 Prozent Solidarit\u00e4tszuschlag auf die Steuer. W\u00e4hlen Sie Kirchensteuer, greift eine Besonderheit: Die Kirchensteuer mindert ihre eigene Bemessungsgrundlage. Die Kapitalertragsteuer betr\u00e4gt deshalb die Bemessungsgrundlage geteilt durch 4,09 bei 9 Prozent Kirchensteuer, also rund 24,45 Prozent statt 25 Prozent, oder geteilt durch 4,08 bei 8 Prozent. Der Rechner setzt diese gesetzliche Formel um.<\/p>\n<p>Wer einen niedrigen pers\u00f6nlichen Steuersatz hat, kann die G\u00fcnstigerpr\u00fcfung beantragen. Dann wird statt der Abgeltungsteuer der pers\u00f6nliche Grenzsteuersatz angewendet. Schalten Sie die Option in den erweiterten Einstellungen ein und tragen Sie Ihren Satz ein. Der Rechner vergleicht dann direkt die Belastung.<\/p>\n<h2>Ein Rechenbeispiel<\/h2>\n<p>Ein Anleger verkauft Anteile eines Aktienfonds und realisiert einen Gewinn von 10.000 Euro. Er ist ledig, nicht kirchensteuerpflichtig und hat seinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht genutzt.<\/p>\n<p>Die Teilfreistellung von 30 Prozent stellt 3.000 Euro steuerfrei. Steuerpflichtig bleiben 7.000 Euro. Davon geht der volle Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ab, sodass 6.000 Euro als Bemessungsgrundlage \u00fcbrig bleiben. Darauf entfallen 1.500 Euro Kapitalertragsteuer und 82,50 Euro Solidarit\u00e4tszuschlag, zusammen also 1.582,50 Euro. Netto verbleiben 8.417,50 Euro.<\/p>\n<p>Ohne die Teilfreistellung w\u00e4re die Bemessungsgrundlage auf 9.000 Euro gestiegen, die Steuer auf 2.373,75 Euro. Die Regelung spart in diesem Fall also 791,25 Euro. Die effektive Steuerbelastung des Gesamtertrags sinkt von 23,7 auf 15,8 Prozent.<\/p>\n<h2>Was Sie eingeben und was der Rechner liefert<\/h2>\n<p>N\u00f6tig sind vier Angaben: der Ertrag, die Fondsart, die Veranlagungsart und die Kirchensteuerpflicht. In den erweiterten Optionen kommen der bereits genutzte Sparer-Pauschbetrag, die G\u00fcnstigerpr\u00fcfung und der pers\u00f6nliche Grenzsteuersatz hinzu.<\/p>\n<p>Ausgegeben werden der steuerfreie Anteil, der steuerpflichtige Betrag vor und nach Freibetrag, die Kapitalertragsteuer, der Solidarit\u00e4tszuschlag, die Kirchensteuer, die Gesamtsteuer, der Nettoertrag, die angewandte Quote, die effektive Steuerbelastung und die Ersparnis durch die Teilfreistellung. Das Diagramm zerlegt den Ertrag in vier Teile: freigestellt, durch den Pauschbetrag gesch\u00fctzt, an das Finanzamt abgef\u00fchrt und tats\u00e4chlich verbleibend.<\/p>\n<h2>Wie Sie die Quote Ihres Fonds pr\u00fcfen<\/h2>\n<p>Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, sobald sie die Fondsart kennt. Fehler entstehen vor allem bei ausl\u00e4ndischen Fonds, bei Depot\u00fcbertr\u00e4gen und bei Fonds, die ihre Anlagebedingungen im Laufe des Jahres ge\u00e4ndert haben. In diesen F\u00e4llen kann eine falsche oder gar keine Quote angesetzt werden.<\/p>\n<p>Pr\u00fcfen l\u00e4sst sich das an drei Stellen. Erstens weist die j\u00e4hrliche Steuerbescheinigung die freigestellten Betr\u00e4ge getrennt aus. Zweitens nennen die Anlagebedingungen im Verkaufsprospekt die vereinbarte Mindestaktienquote. Drittens ver\u00f6ffentlichen die Kapitalverwaltungsgesellschaften eine \u00dcbersicht der steuerlichen Einordnung ihrer Fonds. Weicht die Bescheinigung von der erwarteten Quote ab, l\u00e4sst sich die Differenz \u00fcber die Anlage KAP in der Steuererkl\u00e4rung korrigieren. Der Rechner hilft dabei, die erwartete Gr\u00f6\u00dfenordnung vorab zu bestimmen.<\/p>\n<h2>Grenzen des Rechners<\/h2>\n<p>Der Rechner betrachtet einen einzelnen Ertrag im Privatverm\u00f6gen. Nicht abgebildet sind Verlustverrechnungst\u00f6pfe, ausl\u00e4ndische Quellensteuern, die Anrechnung bereits versteuerter Vorabpauschalen beim Verkauf sowie Anteile in einer fondsgebundenen Versicherung, f\u00fcr die eigene Regeln gelten. Auch die \u00dcbergangsregelung f\u00fcr Altanteile aus der Zeit vor 2009 bleibt au\u00dfen vor.<\/p>\n<p>Wer mehrere Depots oder Ertr\u00e4ge aus verschiedenen Quellen hat, sollte die Betr\u00e4ge zusammenf\u00fchren, weil der Sparer-Pauschbetrag nur einmal pro Jahr zur Verf\u00fcgung steht. F\u00fcr die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds gibt es einen eigenen Rechner, der die Freistellung ebenfalls ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Alle Ergebnisse sind Sch\u00e4tzwerte auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Parameter. Sie ersetzen keine Steuerberatung.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Teilfreistellung Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Teilfreistellung Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32d.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Teilfreistellung Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Teilfreistellung Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32d.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Teilfreistellung Rechner ermittelt die steuerfreie Quote Ihres Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds und die Steuer auf den verbleibenden Ertrag.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[4],"class_list":["post-715142","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-investment"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715142","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715142"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715142"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715142"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715142"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}