{"id":715138,"date":"2026-09-02T12:09:49","date_gmt":"2026-09-02T12:09:49","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/teileinkuenfteverfahren-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T04:55:22","modified_gmt":"2026-10-24T01:55:22","slug":"teileinkuenfteverfahren-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/steuern\/teileinkuenfteverfahren-rechner\/","title":{"rendered":"Teileink\u00fcnfteverfahren-Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<h2>Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner: wann sich der Antrag lohnt<\/h2>\n<p>Der Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner beantwortet eine Frage, bei der es um viel Geld gehen kann: Ist es f\u00fcr Sie g\u00fcnstiger, die Aussch\u00fcttung aus Ihrer Beteiligung mit der pauschalen Abgeltungsteuer abzurechnen, oder sollten Sie den Antrag nach \u00a7 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG stellen und 60 Prozent der Aussch\u00fcttung in Ihre normale Einkommensteuer ziehen? Die Antwort h\u00e4ngt an drei Gr\u00f6\u00dfen: an Ihrem \u00fcbrigen zu versteuernden Einkommen, an den Aufwendungen, die mit der Beteiligung zusammenh\u00e4ngen, und daran, ob Sie die Eintrittsvoraussetzungen \u00fcberhaupt erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander auf denselben Bruttobetrag. Sie sehen die Steuer auf dem einen Weg, die Steuer auf dem anderen, den verbleibenden Nettobetrag und die Differenz. Das Balkendiagramm zeigt die beiden Steuerbetr\u00e4ge direkt nebeneinander, sodass der Abstand gleich sichtbar ist.<\/p>\n<h2>Wer den Antrag \u00fcberhaupt stellen darf<\/h2>\n<p>Das Teileink\u00fcnfteverfahren steht nicht jedem Aktion\u00e4r offen. Es ist f\u00fcr unternehmerische Beteiligungen gedacht, nicht f\u00fcr Depotpositionen. \u00a7 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kennt zwei Wege:<\/p>\n<ul>\n<li>Mindestens 25 Prozent: Sie halten mindestens ein Viertel der Anteile an der Kapitalgesellschaft. Eine berufliche T\u00e4tigkeit ist dann nicht erforderlich.<\/li>\n<li>Mindestens 1 Prozent mit T\u00e4tigkeit: Sie halten mindestens 1 Prozent und sind zugleich beruflich f\u00fcr die Gesellschaft t\u00e4tig, und zwar so, dass Sie ma\u00dfgeblichen unternehmerischen Einfluss auf die wirtschaftliche T\u00e4tigkeit nehmen k\u00f6nnen. Reine Kapitalgeber ohne Funktion erf\u00fcllen das nicht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer unter diesen Schwellen bleibt, bleibt bei der Abgeltungsteuer. Im Rechner w\u00e4hlen Sie deshalb nicht eine Prozentzahl, sondern die Situation, die auf Sie zutrifft. Das Ergebnisfeld zeigt anschlie\u00dfend, ob der Antrag m\u00f6glich ist. Liegt die Beteiligung unter 1 Prozent, rechnet der Rechner den Vergleich trotzdem durch, damit Sie sehen, was Ihnen entgeht. Nutzen k\u00f6nnen Sie den Antrag aber nicht.<\/p>\n<h2>So rechnet der Rechner<\/h2>\n<p>Auf dem Weg der Abgeltungsteuer ist die Rechnung kurz. Vom Bruttobetrag geht der noch freie Sparer-Pauschbetrag ab, auf den Rest fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer an, darauf der Solidarit\u00e4tszuschlag und, wenn Sie Kirchensteuer zahlen, zus\u00e4tzlich acht oder neun Prozent auf die Kapitalertragsteuer. Weil die Kirchensteuer innerhalb der Abgeltungsteuer als Sonderausgabe wirkt, senkt sie den Satz selbst. Der Rechner bildet das \u00fcber die gesetzliche Formel ab und nicht \u00fcber einen aufgerundeten Mischsatz. Tats\u00e4chliche Werbungskosten sind auf diesem Weg ausgeschlossen, \u00a7 20 Abs. 9 EStG l\u00e4sst neben dem Pauschbetrag von 1.000 Euro nichts zu.<\/p>\n<p>Auf dem Weg des Teileink\u00fcnfteverfahrens wird es aufwendiger. 60 Prozent der Aussch\u00fcttung erh\u00f6hen Ihr zu versteuerndes Einkommen, 60 Prozent der Aufwendungen mindern es. Auf das neue zu versteuernde Einkommen wendet der Rechner den Tarif des \u00a7 32a EStG an und zieht die Steuer ab, die Sie ohne die Beteiligung gezahlt h\u00e4tten. \u00dcbrig bleibt die Mehrsteuer, die die Aussch\u00fcttung wirklich ausl\u00f6st. Darauf kommen der Solidarit\u00e4tszuschlag, hier mit der Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer, die im Veranlagungsverfahren gilt, und gegebenenfalls die Kirchensteuer.<\/p>\n<h2>Auf den Werbungskostenabzug kommt es an<\/h2>\n<p>Die verbreitete Faustformel lautet, das Teileink\u00fcnfteverfahren lohne sich unterhalb eines Grenzsteuersatzes von etwa 42 Prozent. Das stimmt, solange keine Kosten im Spiel sind: 60 Prozent von 42 Prozent ergeben rund 25 Prozent, also ungef\u00e4hr den Abgeltungsteuersatz. Sobald Sie aber Zinsen f\u00fcr einen Anteilskauf zahlen, Beratungskosten tragen oder Reisekosten zur Gesellschafterversammlung haben, verschiebt sich die Grenze deutlich nach oben. Diese Kosten sind auf dem Weg der Abgeltungsteuer verloren, im Teileink\u00fcnfteverfahren zu 60 Prozent abziehbar.<\/p>\n<p>Deshalb ist der Rechner nach dem Nettobetrag aufgebaut und nicht nach dem Steuersatz. Ein Prozentvergleich blendet den Kostenabzug aus, die Differenz der Nettobetr\u00e4ge ber\u00fccksichtigt ihn.<\/p>\n<h2>Ein Rechenbeispiel<\/h2>\n<p>Ein Gesellschafter h\u00e4lt 30 Prozent an einer GmbH und erh\u00e4lt 25.000 Euro ausgesch\u00fcttet. Daneben hat er 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 4.000 Euro Zinsen f\u00fcr das Darlehen, mit dem er die Anteile gekauft hat. Kirchensteuer f\u00e4llt nicht an, der Sparer-Pauschbetrag ist noch frei.<\/p>\n<p>Mit der Abgeltungsteuer sind 24.000 Euro nach Abzug des Pauschbetrags steuerpflichtig. Daraus werden 6.330 Euro Steuer samt Solidarit\u00e4tszuschlag, netto bleiben 18.670 Euro. Die Zinsen wirken sich \u00fcberhaupt nicht aus.<\/p>\n<p>Mit dem Teileink\u00fcnfteverfahren z\u00e4hlen 15.000 Euro als Eink\u00fcnfte, 2.400 Euro sind abziehbar. Das zu versteuernde Einkommen steigt von 20.000 auf 32.600 Euro. Die Mehrsteuer daraus betr\u00e4gt 3.391,04 Euro, netto bleiben 21.608,96 Euro. Der Antrag ist damit 2.938,96 Euro wert, und das bei einem Grenzsteuersatz von nur 29,09 Prozent.<\/p>\n<h2>Wo die Kippschwelle liegt<\/h2>\n<p>Spielen Sie den Rechner mit steigendem \u00fcbrigem Einkommen durch, und Sie sehen den Vorteil schrumpfen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro, 30.000 Euro Aussch\u00fcttung und 3.000 Euro Kosten liegt die Belastung im Teileink\u00fcnfteverfahren mit 7.782,90 Euro bereits 134,15 Euro \u00fcber der Abgeltungsteuer. Ab dem Spitzensteuersatz dreht sich das Bild endg\u00fcltig, sofern die Aufwendungen klein bleiben. Umgekehrt kann derselbe Antrag in einem Jahr mit niedrigem laufendem Einkommen, etwa nach einer Gr\u00fcndung, in einer Elternzeit oder im Ruhestand, mehrere tausend Euro bringen.<\/p>\n<h2>Abgrenzung zum GmbH-Aussch\u00fcttungsrechner<\/h2>\n<p>Der Rechner zur GmbH-Gewinnaussch\u00fcttung beginnt beim Gewinn der Gesellschaft und f\u00fchrt ihn \u00fcber Gewerbesteuer, K\u00f6rperschaftsteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag bis zum Gesellschafter. Er zeigt die Gesamtbelastung beider Ebenen. Dieser Rechner setzt eine Ebene sp\u00e4ter an. Er nimmt die Aussch\u00fcttung als gegeben hin und konzentriert sich auf die Wahlentscheidung: auf die Eintrittsvoraussetzungen, auf den Werbungskostenabzug und auf den Grenzsteuersatz, an dem die Entscheidung kippt. Wer die volle Kette braucht, rechnet erst dort und kommt dann hierher.<\/p>\n<h2>Was Sie eingeben und was herauskommt<\/h2>\n<p>Sie brauchen f\u00fcnf Angaben: die Bruttoaussch\u00fcttung, die Situation Ihrer Beteiligung, Ihr \u00fcbriges zu versteuerndes Einkommen, die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung und Ihre Kirchensteuerpflicht. Ob der Sparer-Pauschbetrag noch frei ist, steuern Sie \u00fcber einen Schalter in den erweiterten Optionen.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck bekommen Sie die Steuer und den Nettobetrag auf beiden Wegen, den steuerpflichtigen Anteil, die abziehbaren Aufwendungen, das neue zu versteuernde Einkommen, Ihren Grenzsteuersatz und die effektive Belastung der Aussch\u00fcttung in Prozent. Der Vorteil des Teileink\u00fcnfteverfahrens steht als Hauptergebnis ganz oben, ein negativer Wert bedeutet, dass die Abgeltungsteuer g\u00fcnstiger bleibt.<\/p>\n<h2>Annahmen und Grenzen<\/h2>\n<p>Der Rechner betrachtet die Einzelveranlagung ohne Ehegattensplitting und ohne Verlustverrechnungst\u00f6pfe. Er unterstellt, dass die Aussch\u00fcttung die einzige Position ist, die den Tarif ver\u00e4ndert, und dass die angegebenen Aufwendungen tats\u00e4chlich im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen. Die F\u00fcnfjahresbindung des Antrags und die Folgen eines Widerrufs bildet er nicht ab, ebenso wenig die Anrechnung ausl\u00e4ndischer Quellensteuer.<\/p>\n<p>Alle S\u00e4tze, Freibetr\u00e4ge und Tarifkoeffizienten sind als Parameter hinterlegt und werden zentral gepflegt, sodass eine Tarif\u00e4nderung sofort in allen Rechnern wirkt. Das Ergebnis ist eine Sch\u00e4tzung zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32d.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32d.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Teileink\u00fcnfteverfahren Rechner pr\u00fcft, ob der Antrag nach \u00a7 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG mit 60-Prozent-Regel und Kostenabzug g\u00fcnstiger ist als die Abgeltungsteuer.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[14],"class_list":["post-715138","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-tax"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715138","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715138"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715138"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715138"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715138"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}