{"id":715125,"date":"2026-09-02T09:09:01","date_gmt":"2026-09-02T09:09:01","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/progressionsvorbehalt-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T04:16:34","modified_gmt":"2026-10-24T01:16:34","slug":"progressionsvorbehalt-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/steuern\/progressionsvorbehalt-rechner\/","title":{"rendered":"Progressionsvorbehalt-Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Der Progressionsvorbehalt Rechner zeigt die Zahl, die im Elternjahr oder nach einer Phase Kurzarbeit oft \u00fcberrascht: Die Leistung war steuerfrei, die Steuererkl\u00e4rung fordert trotzdem Geld nach. Dieser Rechner beziffert die Mehrsteuer, bevor der Bescheid kommt.<\/p>\n<h2>Wie der Progressionsvorbehalt wirkt<\/h2>\n<p>\u00a7 32b EStG bestimmt, dass bestimmte steuerfreie Lohnersatzleistungen zwar nicht besteuert werden, aber den Steuersatz f\u00fcr alles andere erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Deutschland besteuert progressiv: Je h\u00f6her das Einkommen, desto h\u00f6her der Steuersatz auf den zus\u00e4tzlichen Euro. W\u00e4re eine Leistung wirklich vollst\u00e4ndig steuerfrei, h\u00e4tte jemand mit hohem Gehalt und Elterngeld denselben Steuersatz wie jemand mit demselben Gehalt ohne Elterngeld, obwohl er mehr zur Verf\u00fcgung hatte. Der Progressionsvorbehalt schlie\u00dft diese L\u00fccke, ohne die Leistung selbst anzutasten.<\/p>\n<p>Die Leistung flie\u00dft also nur in die Berechnung des Prozentsatzes ein, nicht in die Bemessungsgrundlage. Auf das Elterngeld zahlen Sie keine Steuer, auf Ihr Gehalt aber mehr, weil es Elterngeld gab.<\/p>\n<h2>So rechnet der Progressionsvorbehalt Rechner<\/h2>\n<p>Der Rechner durchl\u00e4uft den Einkommensteuertarif zweimal, mit denselben Zonen und Koeffizienten wie der Einkommensteuer-Rechner.<\/p>\n<p>Der erste Durchgang ermittelt die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen allein. Das ist die Steuer, die ohne die Leistungen angefallen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der zweite Durchgang addiert alle Lohnersatzleistungen zum zu versteuernden Einkommen, berechnet die Steuer auf diese erh\u00f6hte Summe und teilt sie durch dieselbe Summe. Das Ergebnis ist der besondere Steuersatz, also der Durchschnittssteuersatz, der sich erg\u00e4be, wenn die Leistung ganz normal steuerpflichtig w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der dritte Schritt wendet diesen besonderen Steuersatz nur auf das zu versteuernde Einkommen an, weder auf die Summe noch auf die Leistung. Die Differenz zum ersten Durchgang ist die Mehrsteuer.<\/p>\n<p>Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer h\u00e4ngen an der Einkommensteuer und werden deshalb ebenfalls in beiden Varianten berechnet. Beim Solidarit\u00e4tszuschlag ber\u00fccksichtigt der Rechner die Freigrenze und die Milderungszone, sodass er bei mittleren Einkommen bei null bleibt und erst oberhalb der Grenze von 20.350 Euro Einkommensteuer anf\u00e4llt. Beim Ehegattensplitting wird die Bemessungsgrundlage halbiert, der Tarif angewendet, das Ergebnis verdoppelt und die Soli-Freigrenze ebenfalls verdoppelt.<\/p>\n<h2>Welche Leistungen Sie eintragen m\u00fcssen<\/h2>\n<p>Die drei h\u00e4ufigsten haben ein eigenes Feld: Elterngeld, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Alles Weitere geh\u00f6rt in das Sammelfeld der erweiterten Optionen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld einschlie\u00dflich des Arbeitgeberzuschusses, Verletztengeld, \u00dcbergangsgeld, Insolvenzgeld, Aufstockungsbetr\u00e4ge bei Altersteilzeit und Elterngeld Plus.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist immer der Bruttobetrag des Kalenderjahres, wie ihn die Leistungsbescheinigung des Tr\u00e4gers ausweist. Diese Bescheinigung geht ohnehin elektronisch an das Finanzamt, die Betr\u00e4ge lassen sich also nicht weglassen.<\/p>\n<p>Nicht in den Rechner geh\u00f6ren Leistungen ohne Progressionsvorbehalt: B\u00fcrgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kindergeld, BAf\u00f6G, Grundsicherung, Pflegegeld nach dem SGB XI und private Versicherungsleistungen wie Krankentagegeld, Pflegetagegeld oder eine Berufsunf\u00e4higkeitsrente aus einer privaten Police. Wer sie mitz\u00e4hlt, \u00fcbersch\u00e4tzt die Nachzahlung erheblich.<\/p>\n<h2>Warum der Effekt bei mittleren Einkommen am st\u00e4rksten wirkt<\/h2>\n<p>Die Zeile mit der Mehrsteuer bezogen auf die Leistungen sagt am meisten aus. Sie beantwortet die Frage, wie viel von der steuerfreien Leistung am Ende doch beim Staat landet.<\/p>\n<p>Am gr\u00f6\u00dften ist dieser Anteil dort, wo der Tarif am steilsten steigt, also im mittleren Einkommensbereich unterhalb des Spitzensteuersatzes. Dort hebt jeder zus\u00e4tzliche Euro Bemessungsgrundlage den Durchschnittssatz sp\u00fcrbar an. Liegt das Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes, ist der Effekt schw\u00e4cher, weil der Grenzsteuersatz dort konstant ist und der Durchschnittssatz nur noch langsam nachzieht.<\/p>\n<p>Im unteren Bereich kehrt sich das Bild um: Bleibt die Summe aus Einkommen und Leistung unter dem Grundfreibetrag, ist der besondere Steuersatz null und es passiert gar nichts. Dazwischen liegt der typische Fall, in dem ein Elternjahr eine vierstellige Nachzahlung nach sich zieht.<\/p>\n<h2>Ein Rechengang Schritt f\u00fcr Schritt<\/h2>\n<p>An einem einfachen Fall l\u00e4sst sich die Rechnung nachvollziehen. Angenommen, das zu versteuernde Einkommen betr\u00e4gt 45.000 Euro und im selben Jahr wurden 9.000 Euro Elterngeld bezogen.<\/p>\n<p>Zuerst rechnet der Tarif die Steuer auf die 45.000 Euro, das sind 8.835,71 Euro. Dieser Betrag st\u00fcnde ohne die Leistung im Bescheid, der Durchschnittssatz liegt bei 19,63 Prozent.<\/p>\n<p>Dann rechnet der Tarif dieselbe Formel auf 54.000 Euro, also auf Einkommen plus Elterngeld. Diese fiktive Steuer wird durch 54.000 geteilt, heraus kommt der besondere Steuersatz von 22,19 Prozent. Er liegt sp\u00fcrbar \u00fcber dem Durchschnittssatz aus dem ersten Schritt, weil die Progression zwischen 45.000 und 54.000 Euro deutlich zulegt.<\/p>\n<p>Zuletzt wird dieser h\u00f6here Prozentsatz auf die 45.000 Euro angewendet, nicht auf die 54.000. An dieser Stelle werden viele Erkl\u00e4rungen ungenau: Die Leistung erh\u00f6ht die Bemessungsgrundlage nicht, sie erh\u00f6ht nur den Prozentsatz. Die Steuer betr\u00e4gt damit 9.983,96 Euro. Die Differenz zum ersten Schritt ist die Mehrsteuer von 1.148,25 Euro, das sind 12,76 Prozent des bezogenen Elterngeldes.<\/p>\n<h2>R\u00fccklage bilden statt \u00fcberrascht werden<\/h2>\n<p>Wer wei\u00df, dass die Nachzahlung kommt, kann sie einplanen. Die Zeile mit der Mehrsteuer zeigt den Betrag, den Sie \u00fcber das Jahr beiseitelegen sollten.<\/p>\n<p>Zwei Zeitpunkte eignen sich f\u00fcr die Rechnung. Der erste ist der Beginn des Leistungsbezugs: Sch\u00e4tzen Sie das voraussichtliche Jahreseinkommen und den erwarteten Leistungsbetrag und legen Sie die Mehrsteuer auf ein separates Konto. Der zweite ist der Jahreswechsel, wenn die Leistungsbescheinigung vorliegt und beide Zahlen feststehen. Dann ist die Sch\u00e4tzung nur noch eine Kontrollrechnung.<\/p>\n<p>F\u00fcr Ehepaare lohnt zus\u00e4tzlich ein Blick auf die Veranlagungsart. Bei der Zusammenveranlagung wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Einkommen, bei der Einzelveranlagung nur auf das der Person, die die Leistung bezogen hat. Welche Variante g\u00fcnstiger ist, h\u00e4ngt vom Einkommensgef\u00e4lle zwischen beiden ab und l\u00e4sst sich nur durch eine Vergleichsrechnung beider F\u00e4lle kl\u00e4ren. Das Finanzamt pr\u00fcft diesen Vergleich nicht von sich aus.<\/p>\n<h2>Das Diagramm lesen<\/h2>\n<p>Das Kreisdiagramm zerlegt die Summe aus zu versteuerndem Einkommen und Lohnersatzleistungen in drei Teile: die Steuer, die ohnehin angefallen w\u00e4re, die zus\u00e4tzliche Steuer durch den Progressionsvorbehalt und das, was \u00fcbrig bleibt.<\/p>\n<p>Das mittlere Segment ist der Betrag, den Sie zur\u00fccklegen sollten, sobald der erste Leistungsbescheid im Briefkasten liegt, nicht erst, wenn der Steuerbescheid kommt.<\/p>\n<h2>Grenzen der Rechnung<\/h2>\n<p>Der Rechner geht vom zu versteuernden Einkommen aus, also von dem Betrag nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibetr\u00e4gen. Wenn Sie stattdessen Ihr Bruttogehalt eintragen, f\u00e4llt das Ergebnis zu hoch aus. Den passenden Ausgangswert liefert der Einkommensteuer-Rechner oder die Zeile im letzten Steuerbescheid.<\/p>\n<p>Nicht abgebildet sind der H\u00e4rteausgleich f\u00fcr geringe Nebeneink\u00fcnfte, die F\u00fcnftelregelung f\u00fcr Abfindungen im selben Jahr, ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte unter Progressionsvorbehalt nach Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Abrundung des besonderen Steuersatzes durch das Finanzamt. Auch die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung rechnet dieses Werkzeug nicht durch. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann sie mehrere hundert Euro ausmachen.<\/p>\n<p>Betrachten Sie die Ergebnisse als Sch\u00e4tzung f\u00fcr Ihre Planung. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid Ihres Finanzamts. Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Progressionsvorbehalt Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Progressionsvorbehalt Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32a.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Progressionsvorbehalt Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Progressionsvorbehalt Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32a.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Progressionsvorbehalt Rechner zeigt, wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld Ihren Steuersatz anheben und welche Nachzahlung folgt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[14],"class_list":["post-715125","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-tax"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715125","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715125"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715125"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715125"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715125"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}