{"id":715122,"date":"2026-09-02T09:09:01","date_gmt":"2026-09-02T09:09:01","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/pfaendungsrechner-pfaendbares-einkommen\/"},"modified":"2026-10-24T04:15:46","modified_gmt":"2026-10-24T01:15:46","slug":"pfaendungsrechner-pfaendbares-einkommen","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/einkommen\/pfaendungsrechner-pfaendbares-einkommen\/","title":{"rendered":"Pf\u00e4ndungsrechner (pf\u00e4ndbares Einkommen) Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Pf\u00e4ndbares Einkommen ist der Teil des Nettolohns, den ein Gl\u00e4ubiger \u00fcber eine Lohnpf\u00e4ndung beim Arbeitgeber einziehen darf. Der Rest ist gesch\u00fctzt, und zwar nach einer festen Rechenvorschrift in \u00a7 850c der Zivilprozessordnung. Dieser Rechner bildet diese Vorschrift ab und zeigt, was der Gl\u00e4ubiger bekommt und was bleibt.<\/p>\n<h2>Pf\u00e4ndbares Einkommen nach der Tabelle des \u00a7 850c ZPO<\/h2>\n<p>Bei der Pf\u00e4ndung von Arbeitseinkommen sch\u00fctzt der Gesetzgeber einen Sockel, damit der Schuldner arbeitsf\u00e4hig bleibt und nicht in die Grundsicherung f\u00e4llt. \u00dcber diesem Sockel wird gestaffelt gepf\u00e4ndet, und ganz oben ist der Schutz beendet.<\/p>\n<p>Vier Gr\u00f6\u00dfen bestimmen das Ergebnis, alle vier sind im Rechner gepflegte Parameter:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Grundbetrag: Bis zu 1.587,40 Euro monatlichem Nettoeinkommen ist \u00fcberhaupt nichts pf\u00e4ndbar.<\/li>\n<li>Die Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Unterhaltsberechtigte: Die erste Person hebt den gesch\u00fctzten Sockel um 597,42 Euro an, die zweite bis f\u00fcnfte Person um je 332,83 Euro.<\/li>\n<li>Die H\u00f6chstgrenze: Was ein Schuldner \u00fcber 4.866,30 Euro hinaus verdient, ist ohne Staffelung voll pf\u00e4ndbar.<\/li>\n<li>Die Zehntel-Staffel: Sie legt fest, welcher Anteil des Mehrbetrags \u00fcber dem Sockel unpf\u00e4ndbar bleibt, gestaffelt nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die drei Betr\u00e4ge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. Die genannten Werte gelten seit 1. Juli 2026. Die Zehntel-Staffel steht unmittelbar im Gesetz. Der Rechner speichert alle vier mit G\u00fcltigkeitsdatum, damit eine Berechnung nachvollziehbar bleibt, auch wenn die Grenzen inzwischen gestiegen sind.<\/p>\n<h2>Der Grundbetrag und die Zuschl\u00e4ge<\/h2>\n<p>Der Grundbetrag gilt f\u00fcr jeden Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Wer Unterhalt gew\u00e4hrt, sch\u00fctzt mehr. Der Sprung von null auf eine unterhaltsberechtigte Person ist dabei der gr\u00f6\u00dfte. Jede weitere Person bis zur f\u00fcnften bringt einen kleineren Aufschlag, ab der sechsten Person kommt nichts mehr hinzu.<\/p>\n<p>Entscheidend ist die tats\u00e4chliche Unterhaltsgew\u00e4hrung aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Ein vollj\u00e4hriges Kind in Ausbildung z\u00e4hlt, wenn Unterhalt flie\u00dft. Eine Lebensgef\u00e4hrtin ohne gesetzlichen Anspruch z\u00e4hlt nicht, auch wenn beide gemeinsam wirtschaften. Und wenn eine unterhaltsberechtigte Person eigene Eink\u00fcnfte hat, kann der Gl\u00e4ubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, sie ganz oder teilweise unber\u00fccksichtigt zu lassen. Diesen Sonderfall bildet der Rechner nicht automatisch ab. Reduzieren Sie dann die Personenzahl.<\/p>\n<h2>Die Zehntel-Regel f\u00fcr den Mehrbetrag<\/h2>\n<p>Oberhalb des gesch\u00fctzten Sockels wird gestaffelt gepf\u00e4ndet. \u00a7 850c Abs. 3 ZPO l\u00e4sst von dem Betrag, der den Sockel \u00fcbersteigt, drei Zehntel unpf\u00e4ndbar. F\u00fcr die erste unterhaltsberechtigte Person kommen zwei weitere Zehntel hinzu, f\u00fcr die zweite bis f\u00fcnfte je ein weiteres Zehntel.<\/p>\n<p>Ohne Unterhaltspflichten gehen also 70 Prozent des Mehrbetrags an den Gl\u00e4ubiger, bei einer Person die H\u00e4lfte, bei zwei Personen 40 Prozent, bei drei 30, bei vier 20 und bei f\u00fcnf oder mehr nur noch 10 Prozent. Der Rechner weist diese Grenzquote gesondert aus, weil sie eine praktische Frage beantwortet: Was bringt eine Gehaltserh\u00f6hung w\u00e4hrend einer laufenden Pf\u00e4ndung?<\/p>\n<p>Ein Beispiel: Bei 2.500 Euro netto ohne Unterhaltspflichten liegen 912,60 Euro \u00fcber dem Grundbetrag. Davon sind 70 Prozent pf\u00e4ndbar, also 638,82 Euro im Monat. Es bleiben 1.861,18 Euro. Eine Forderung von 10.000 Euro ist so nach 16 Monaten getilgt. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sinkt der pf\u00e4ndbare Betrag auf 157,59 Euro.<\/p>\n<p>Wer ohne Unterhaltspflichten 200 Euro mehr brutto aushandelt und davon 120 Euro netto beh\u00e4lt, sieht von diesen 120 Euro nur 36 Euro. Wer mit vier unterhaltsberechtigten Personen dieselbe Erh\u00f6hung erh\u00e4lt, beh\u00e4lt 96 Euro. Mit jeder unterhaltsberechtigten Person bleibt also auch von jedem zus\u00e4tzlichen Euro mehr \u00fcbrig.<\/p>\n<h2>Die H\u00f6chstgrenze und die Zehn-Euro-Stufen<\/h2>\n<p>Der gestaffelte Schutz endet an der H\u00f6chstgrenze. Alles, was ein Schuldner dar\u00fcber hinaus verdient, ist ohne Abschlag pf\u00e4ndbar. Der Rechner weist diesen Teil separat aus, damit sichtbar bleibt, aus welchen zwei Bausteinen sich ein hoher pf\u00e4ndbarer Betrag zusammensetzt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die amtliche Tabelle in Stufen von zehn Euro Nettoeinkommen aufgebaut, und innerhalb einer Stufe \u00e4ndert sich der pf\u00e4ndbare Betrag nicht. Der Rechner rundet das eingegebene Netto deshalb vor der Berechnung auf die n\u00e4chstniedrigere Stufe ab. Wer die ver\u00f6ffentlichte Tabelle daneben legt, findet exakt dieselben Betr\u00e4ge.<\/p>\n<h2>Was nach \u00a7 850a ZPO gar nicht erst z\u00e4hlt<\/h2>\n<p>Bevor \u00fcberhaupt gerechnet wird, gehen bestimmte Bestandteile des Lohns vollst\u00e4ndig aus der Bemessung heraus. \u00a7 850a ZPO nennt unter anderem die H\u00e4lfte der \u00dcberstundenverg\u00fctung, Urlaubsgeld im \u00fcblichen Rahmen, Aufwandsentsch\u00e4digungen, Gefahren- und Schmutzzulagen sowie Weihnachtsgeld bis zur H\u00e4lfte des monatlichen Grundbetrags. Auch Kindergeld, Pflegegeld und \u00e4hnliche Sozialleistungen geh\u00f6ren nicht zum pf\u00e4ndbaren Arbeitseinkommen.<\/p>\n<p>Weil diese Bestandteile vom Arbeitsvertrag und vom Monat abh\u00e4ngen, sind sie im Rechner eine Eingabe. Tragen Sie dort ein, wie viel von Ihrem Netto auf solche Positionen entf\u00e4llt. Der Rechner zieht den Betrag vor der Tabellenanwendung ab und weist ihn im Diagramm getrennt aus.<\/p>\n<h2>Unterhaltsforderungen: wenn die Tabelle nicht gilt<\/h2>\n<p>F\u00fcr Unterhaltsforderungen gilt eine eigene Vorschrift. \u00a7 850d ZPO stellt den Unterhaltsgl\u00e4ubiger bewusst besser, weil dessen Anspruch auf den laufenden Lebensunterhalt zielt. Die Tabelle des \u00a7 850c wird dann nicht angewandt. Dem Schuldner bleibt nur, was er f\u00fcr den eigenen notwendigen Unterhalt und f\u00fcr gleichrangige Unterhaltsberechtigte ben\u00f6tigt, und diesen Betrag setzt das Vollstreckungsgericht fest.<\/p>\n<p>Deshalb ist der Selbstbehalt in diesem Modus ein Eingabefeld und kein hinterlegter Wert. Es gibt keinen bundesweit gepflegten Betrag, den ein Rechner einsetzen d\u00fcrfte. In der Praxis orientieren sich die Gerichte an den Selbstbehaltss\u00e4tzen der D\u00fcsseldorfer Tabelle, weichen aber im Einzelfall ab. Wer das Feld leer l\u00e4sst, sieht deshalb den theoretischen Maximalfall, in dem das gesamte Einkommen pf\u00e4ndbar w\u00e4re. Tragen Sie den Betrag aus dem Pf\u00e4ndungsbeschluss ein, um ein belastbares Ergebnis zu bekommen.<\/p>\n<h2>Mehrere Pf\u00e4ndungen und das P-Konto<\/h2>\n<p>Treffen mehrere Pf\u00e4ndungen zusammen, wird der pf\u00e4ndbare Betrag nicht mehrfach berechnet. Es bleibt bei einem pf\u00e4ndbaren Betrag, und die Gl\u00e4ubiger werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs beim Arbeitgeber bedient. Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient, bis seine Forderung getilgt ist. Der Rechner zeigt mit der Tilgungsdauer, wie lange das bei einer Forderung dauert.<\/p>\n<p>Vom Lohnpf\u00e4ndungsschutz zu unterscheiden ist der Kontopf\u00e4ndungsschutz. Ist das Geld erst auf dem Konto, sch\u00fctzt es nur ein Pf\u00e4ndungsschutzkonto, und dort gelten eigene Freibetr\u00e4ge und eigene Bescheinigungen. Beide Systeme greifen ineinander, sind aber getrennt zu beantragen.<\/p>\n<h2>Was der Rechner leistet und was nicht<\/h2>\n<p>Er rechnet die Tabelle des \u00a7 850c ZPO nach, einschlie\u00dflich Zuschl\u00e4gen, Zehntel-Regel, H\u00f6chstgrenze und Rundung. Er ersetzt keinen Blick in den Pf\u00e4ndungsbeschluss und keine Rechtsberatung. Sonderf\u00e4lle wie die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen nach \u00a7 850e ZPO, die Nichtber\u00fccksichtigung eigenverdienender Angeh\u00f6riger oder die Erh\u00f6hung des unpf\u00e4ndbaren Betrags nach \u00a7 850f ZPO wegen besonderer Bed\u00fcrfnisse bildet er nicht ab.<\/p>\n<p>Alle Ergebnisse sind eine Sch\u00e4tzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Freigrenzen und stellen keine Rechts- oder Schuldnerberatung dar.<\/p>\n<h2>\u00dcber dieses Tool: pf\u00e4ndbares Einkommen<\/h2>\n<p>Pf\u00e4ndbares Einkommen: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Sch\u00e4tzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Pf\u00e4ndungsrechner ermittelt Ihr pf\u00e4ndbares Einkommen mit Grundbetrag, Zuschl\u00e4gen f\u00fcr Unterhaltspflichten, Zehntel-Regel, H\u00f6chstgrenze und \u00a7 850d ZPO.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[19],"class_list":["post-715122","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-income"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715122","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715122"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715122"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715122"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715122"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}