{"id":715096,"date":"2026-09-02T08:43:17","date_gmt":"2026-09-02T08:43:17","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/hinzuverdienstgrenze-rente-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T03:21:27","modified_gmt":"2026-10-24T00:21:27","slug":"hinzuverdienstgrenze-rente-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/rente\/hinzuverdienstgrenze-rente-rechner\/","title":{"rendered":"Hinzuverdienst neben Rente Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Seit 2023 gilt die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente nur noch f\u00fcr einen Teil der Renten: F\u00fcr Altersrenten wurde sie abgeschafft, f\u00fcr Erwerbsminderungsrenten gilt sie weiter. Dieser Rechner unterscheidet beide F\u00e4lle, setzt die passende Jahresgrenze an und zeigt, wie viel von Ihrer Monatsrente nach der Anrechnung \u00fcbrig bleibt.<\/p>\n<h2>Hinzuverdienstgrenze Rente: wo sie noch gilt und wo nicht<\/h2>\n<p>Von 2017 bis 2019 durften Bezieher einer vorgezogenen Altersrente 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Von jedem Euro dar\u00fcber wurden 40 Prozent angerechnet, und wer deutlich mehr verdiente, landete bei einer Teilrente. Viele hielten ihre Arbeitszeit deshalb k\u00fcnstlich klein. In den Jahren 2020 bis 2022 galten \u00fcbergangsweise deutlich h\u00f6here Grenzen.<\/p>\n<p>Zum 1. Januar 2023 ist diese Grenze ersatzlos entfallen. Seither gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Regelaltersrente: keine Grenze. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, konnte noch nie durch Hinzuverdienst gek\u00fcrzt werden.<\/li>\n<li>Vorgezogene Altersrente, also die Rente f\u00fcr langj\u00e4hrig Versicherte, f\u00fcr besonders langj\u00e4hrig Versicherte oder f\u00fcr schwerbehinderte Menschen: keine Grenze mehr.<\/li>\n<li>Volle Erwerbsminderungsrente: Die Grenze bleibt, ist aber an die Bezugsgr\u00f6\u00dfe gekoppelt und steigt mit ihr.<\/li>\n<li>Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die Grenze bleibt und ist individuell.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Rechner bildet diese vier F\u00e4lle ab. W\u00e4hlen Sie eine Altersrente, weist er eine Grenze von null aus und rechnet nichts an. Das entspricht der geltenden Rechtslage.<\/p>\n<h2>Die beiden Grenzen bei Erwerbsminderung<\/h2>\n<p>Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt f\u00fcr alle derselbe Betrag: drei Achtel der vierzehnfachen monatlichen Bezugsgr\u00f6\u00dfe nach \u00a7 18 SGB IV. Weil die Bezugsgr\u00f6\u00dfe jedes Jahr der Lohnentwicklung folgt, w\u00e4chst auch die Grenze. 2026 betr\u00e4gt die Bezugsgr\u00f6\u00dfe 3.955 Euro im Monat, die Grenze damit 20.763,75 Euro im Kalenderjahr, gut 1.730 Euro im Monatsdurchschnitt.<\/p>\n<p>Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Grenze pers\u00f6nlich. Sie wird aus dem Kalenderjahr mit den h\u00f6chsten Entgeltpunkten der letzten f\u00fcnfzehn Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung abgeleitet und betr\u00e4gt mindestens das Doppelte der Grenze f\u00fcr die volle Rente. Wer vor der Erkrankung \u00fcberdurchschnittlich verdient hat, kommt deutlich h\u00f6her heraus. Deshalb ist dieser Wert im Rechner ein Eingabefeld und kein Parameter. Sie finden ihn im Rentenbescheid.<\/p>\n<h2>So rechnet die Rentenversicherung<\/h2>\n<p>Die Pr\u00fcfung l\u00e4uft kalenderj\u00e4hrlich, nicht monatlich. Die Deutsche Rentenversicherung fragt zu Beginn des Jahres Ihre Prognose ab, rechnet auf dieser Grundlage vorl\u00e4ufig und vergleicht sp\u00e4ter mit dem tats\u00e4chlichen Verdienst. War die Prognose zu niedrig, kommt eine R\u00fcckforderung, war sie zu hoch, eine Nachzahlung. Der Rechner arbeitet deshalb mit Jahreswerten.<\/p>\n<p>Die Rechnung selbst ist einfach: Vom Jahresverdienst wird die Grenze abgezogen, vom Rest werden 40 Prozent angerechnet. Dieser Jahresbetrag wird auf zw\u00f6lf Monate verteilt und mindert die laufende Rente. Unter null f\u00e4llt die Rente nicht, mehr als die volle Rente kann also nie einbehalten werden.<\/p>\n<p>Ein Beispiel: 1.200 Euro Monatsrente, 30.000 Euro Jahresbrutto aus einer Teilzeitstelle. \u00dcber der Grenze liegen 9.236,25 Euro, 40 Prozent davon sind 3.694,50 Euro im Jahr oder 307,88 Euro im Monat. Es bleiben 892,13 Euro Rente, zusammen mit dem Lohn also gut 40.700 Euro im Jahr. Der Verdienst lohnt sich damit weiterhin deutlich, nur nicht Euro f\u00fcr Euro.<\/p>\n<h2>Die Stufe darunter: von der vollen zur teilweisen Rente<\/h2>\n<p>W\u00fcrde die Anrechnung die volle Erwerbsminderungsrente vollst\u00e4ndig aufzehren, endet die Pr\u00fcfung nicht. Die Rentenversicherung pr\u00fcft dann, ob wenigstens die halb so hohe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden kann. F\u00fcr diese gilt die eigene, deutlich h\u00f6here Grenze. Erst wenn auch diese \u00fcberschritten ist und die Anrechnung die Rente aufzehrt, entf\u00e4llt die Zahlung ganz.<\/p>\n<p>Im Rechner spielen Sie diese Stufe nach, indem Sie die Rentenart auf teilweise Erwerbsminderung stellen, die Rentenh\u00f6he halbieren und Ihre pers\u00f6nliche Grenze eintragen. Sie sehen dann, ob unter dem Strich noch etwas \u00fcbrig bleibt.<\/p>\n<h2>Der Minijob als sichere Untergrenze<\/h2>\n<p>F\u00fcr alle, die nur ein wenig dazuverdienen wollen, ist ein Minijob die einfachste L\u00f6sung. Bei 603 Euro im Monat sind das 7.236 Euro im Jahr. Das liegt weit unter der Grenze f\u00fcr die volle Erwerbsminderungsrente und hat auf die Rentenh\u00f6he keine Folgen. Der Rechner weist diesen Jahresbetrag in einer eigenen Zeile aus, damit Sie ihn mit Ihrer Grenze vergleichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Der Umfang der Arbeit z\u00e4hlt mit<\/h2>\n<p>Ein Punkt, den kein Rechner abbilden kann und der trotzdem besonders wichtig ist: Bei der Erwerbsminderungsrente z\u00e4hlt nicht nur der Betrag, sondern auch der Umfang der T\u00e4tigkeit. Die volle Rente setzt voraus, dass Sie weniger als drei Stunden t\u00e4glich arbeiten k\u00f6nnen, die teilweise Rente weniger als sechs Stunden. Wer regelm\u00e4\u00dfig l\u00e4nger arbeitet, stellt die medizinische Grundlage seiner Rente selbst infrage, auch wenn der Verdienst unter der Grenze bleibt. Die Rentenversicherung darf den Fall dann neu begutachten.<\/p>\n<p>Sprechen Sie eine geplante T\u00e4tigkeit deshalb vorher mit Ihrem Rentenversicherungstr\u00e4ger ab. Die Beratung ist kostenlos und erspart im Zweifel eine vierstellige R\u00fcckforderung.<\/p>\n<h2>Was nicht als Hinzuverdienst z\u00e4hlt<\/h2>\n<p>Angerechnet werden Arbeitsentgelt aus einer Besch\u00e4ftigung, Arbeitseinkommen aus selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit und vergleichbares Einkommen. Nicht dazu geh\u00f6ren Kapitalertr\u00e4ge, Mieteinnahmen, private Rentenversicherungen und Betriebsrenten. Sozialleistungen wie Krankengeld, \u00dcbergangsgeld oder Arbeitslosengeld folgen eigenen Anrechnungsregeln und geh\u00f6ren nicht in das Verdienstfeld dieses Rechners.<\/p>\n<p>Bei der Witwen- und Witwerrente gilt eine andere Regel: Dort gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, sondern einen Freibetrag und eine Anrechnung von 40 Prozent des \u00fcbersteigenden Nettoeinkommens. Auch Beamtinnen und Beamte im Ruhestand fallen unter eigene Regeln des Versorgungsrechts.<\/p>\n<h2>So nutzen Sie den Rechner<\/h2>\n<ol>\n<li>W\u00e4hlen Sie die Rentenart, die in Ihrem Bescheid steht.<\/li>\n<li>Tragen Sie die monatliche Bruttorente vor Abz\u00fcgen ein.<\/li>\n<li>Geben Sie den erwarteten Jahresbruttoverdienst ein, nicht den Monatslohn.<\/li>\n<li>Bei teilweiser Erwerbsminderung erg\u00e4nzen Sie unter den erweiterten Optionen Ihre pers\u00f6nliche Jahresgrenze.<\/li>\n<li>Lesen Sie Spielraum, Anrechnung und verbleibende Monatsrente ab. Die Grafik zeigt zus\u00e4tzlich, wie sich Rente und Gesamteinkommen entwickeln, wenn der Verdienst steigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle Ergebnisse sind eine Sch\u00e4tzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Werte und ersetzen keine Rentenberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Rentenversicherungstr\u00e4gers.<\/p>\n<h2>\u00dcber dieses Tool: Hinzuverdienstgrenze Rente<\/h2>\n<p>Hinzuverdienstgrenze Rente: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Sch\u00e4tzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Rechner zur Hinzuverdienstgrenze Rente 2026 zeigt, wie viel Sie neben der Erwerbsminderungsrente verdienen d\u00fcrfen und warum Altersrenten frei sind.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[5],"class_list":["post-715096","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-retirement"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715096","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715096"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715096"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715096"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715096"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}