{"id":715078,"date":"2026-09-02T08:42:58","date_gmt":"2026-09-02T08:42:58","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/faktorverfahren-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T02:36:05","modified_gmt":"2026-10-23T23:36:05","slug":"faktorverfahren-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/steuern\/faktorverfahren-rechner\/","title":{"rendered":"Faktorverfahren-Rechner (Steuerklasse IV mit Faktor) Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Der Faktorverfahren Rechner ermittelt den Faktor nach \u00a7 39f EStG, mit dem ein Ehepaar in der Kombination IV\/IV seine Lohnsteuer so k\u00fcrzen kann, dass der monatliche Abzug fast genau der gemeinsamen Jahressteuer entspricht. Daneben zeigt er, was die reine Kombination IV\/IV und die Kombination III\/V einbehalten w\u00fcrden.<\/p>\n<h2>Was das Faktorverfahren l\u00f6st<\/h2>\n<p>Verheiratete werden gemeinsam veranlagt und zahlen nach dem Splittingtarif. Diese Jahressteuer h\u00e4ngt nicht von der Steuerklasse ab. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel der Arbeitgeber Monat f\u00fcr Monat abzieht.<\/p>\n<p>Bleiben beide Partner in Klasse IV, wird jeder wie ein Lediger besteuert. Bei ungleichen L\u00f6hnen ist die Summe der beiden Einzelsteuern h\u00f6her als die Splittingsteuer. Das Paar zahlt im Laufe des Jahres zu viel und bekommt die Differenz erst mit dem Steuerbescheid zur\u00fcck. Bei III\/V geschieht das Gegenteil: Der Partner in Klasse III zahlt deutlich zu wenig, der in Klasse V deutlich zu viel, und insgesamt wird oft weniger einbehalten, als die Jahressteuer ausmacht. Dann ist eine Nachzahlung wahrscheinlich, und das Paar muss eine Steuererkl\u00e4rung abgeben.<\/p>\n<p>Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Klasse IV, das Finanzamt tr\u00e4gt aber einen Faktor unter eins ein. Der Arbeitgeber multipliziert die regul\u00e4re Lohnsteuer der Klasse IV mit diesem Faktor. So wirkt der Splittingvorteil schon im laufenden Jahr, und jeder Partner tr\u00e4gt den Anteil an der gemeinsamen Steuer, der seinem eigenen Lohn entspricht.<\/p>\n<h2>Wie der Rechner den Faktor bestimmt<\/h2>\n<p>Zuerst ermittelt der Rechner f\u00fcr jeden Partner die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV. Dazu zieht er vom Bruttolohn die Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Auf das Ergebnis wendet er den Tarif nach \u00a7 32a EStG an. Die Summe beider Betr\u00e4ge ist X.<\/p>\n<p>Dann bestimmt er die gemeinsame Jahressteuer: Beide zu versteuernden Einkommen werden addiert und halbiert, der Tarif wird angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das ist der Splittingtarif nach \u00a7 32a Absatz 5 EStG und ergibt Y.<\/p>\n<p>Der Faktor ist Y geteilt durch X, abgeschnitten auf drei Nachkommastellen. Liegt er bei eins oder dar\u00fcber, gibt es keinen Splittingvorteil, und das Finanzamt tr\u00e4gt keinen Faktor ein. Bei Paaren mit gleichem Einkommen ist das die richtige Antwort.<\/p>\n<h2>Die Kombinationen im Vergleich<\/h2>\n<p>Das Balkendiagramm zeigt vier Werte: die Lohnsteuer in IV\/IV, in IV\/IV mit Faktor, in III\/V und die Jahressteuer nach Splitting. Der letzte Balken ist der Ma\u00dfstab f\u00fcr die anderen drei.<\/p>\n<p>IV\/IV liegt fast immer \u00fcber der Jahressteuer. Das Paar gew\u00e4hrt dem Staat einen zinslosen Kredit und holt ihn mit der Steuererkl\u00e4rung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>IV\/IV mit Faktor trifft die Jahressteuer bis auf wenige Euro. Die kleine Abweichung entsteht nur durch das Abschneiden des Faktors auf drei Nachkommastellen.<\/p>\n<p>III\/V liegt bei stark ungleichen L\u00f6hnen meist unter der Jahressteuer. Im Laufe des Jahres bleibt mehr Netto, am Ende kommt eine Nachforderung. Bei \u00e4hnlichen L\u00f6hnen kann III\/V sogar teurer sein als IV\/IV, weil in Klasse V kein Grundfreibetrag ber\u00fccksichtigt wird.<\/p>\n<p>Keiner dieser Balken ist eine Ersparnis. Verschoben werden nur der Zeitpunkt der Zahlung und die Verteilung zwischen den Partnern.<\/p>\n<h2>Rechenbeispiel<\/h2>\n<p>Ein Ehepaar in Nordrhein-Westfalen verdient 70.000 und 35.000 Euro brutto im Jahr, hat ein Kind und zahlt Kirchensteuer. Der Rechner ermittelt einen Faktor von 0,956. Statt 15.192 Euro Lohnsteuer in IV\/IV werden damit etwa 14.524 Euro einbehalten, rund 954 Euro im Monat beim ersten und 256 Euro beim zweiten Partner. Die Jahressteuer nach Splitting liegt bei 14.532 Euro, der Faktor trifft sie also bis auf wenige Euro.<\/p>\n<p>In III\/V w\u00fcrden nur etwa 13.576 Euro einbehalten, rund 956 Euro weniger als die Jahressteuer. Diesen Betrag w\u00fcrde das Finanzamt sp\u00e4ter nachfordern.<\/p>\n<h2>Kinder, Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer<\/h2>\n<p>Kinder wirken im Lohnsteuerabzug nicht auf die Lohnsteuer selbst, sondern auf die Zuschlagsteuern. F\u00fcr Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer wird nach \u00a7 51a EStG eine fiktive Lohnsteuer berechnet, bei der der Kinderfreibetrag abgezogen ist. In Steuerklasse IV tr\u00e4gt jeder Partner den Z\u00e4hler 0,5, also den halben Kinderfreibetrag je Kind. Nach \u00a7 39f Absatz 3 EStG wird auch diese Bemessungsgrundlage mit dem Faktor multipliziert.<\/p>\n<p>Der Solidarit\u00e4tszuschlag f\u00e4llt nur an, wenn die Lohnsteuer die Freigrenze \u00fcberschreitet. Die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn nicht mehr, im Rechner taucht er erst bei hohen Einkommen auf. Der Rechner setzt ihn oberhalb der Freigrenze sofort mit 5,5 Prozent an, ohne die gesetzliche Milderungszone. Die Kirchensteuer betr\u00e4gt 8 Prozent in Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg und 9 Prozent in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern. Das Bundesland wirkt deshalb nur bei Kirchensteuerpflicht auf das Ergebnis.<\/p>\n<p>Die Kinderzahl wirkt au\u00dferdem auf die Pflegeversicherung. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmerbeitrag je Kind um 0,25 Prozentpunkte, h\u00f6chstens f\u00fcr vier Kinder. Dadurch steigt das zu versteuernde Einkommen leicht, was der Rechner ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h2>Wann sich das Verfahren lohnt<\/h2>\n<p>Das Faktorverfahren passt zu Paaren, die Nachzahlungen vermeiden und die Steuer fair zwischen den Partnern aufteilen m\u00f6chten. In Klasse V bleibt vom Bruttolohn wenig \u00fcbrig, was bei getrennten Konten, bei Unterhaltsfragen oder bei einer Trennung ein Nachteil sein kann.<\/p>\n<p>Auch Lohnersatzleistungen spielen eine Rolle. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld richten sich nach dem Nettolohn. Wer in Klasse V steht, hat ein niedrigeres Netto und bekommt weniger. Das Faktorverfahren f\u00fchrt hier zu einem ausgewogeneren Ergebnis als III\/V, ohne den Splittingvorteil im laufenden Jahr aufzugeben.<\/p>\n<p>Dagegen spricht der Aufwand: Den Faktor m\u00fcssen Sie beim Finanzamt beantragen, er gilt h\u00f6chstens zwei Kalenderjahre und muss danach neu beantragt werden. Au\u00dferdem sind Sie zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet.<\/p>\n<h2>Grenzen des Modells<\/h2>\n<p>Der Rechner arbeitet mit dem Jahrestarif und N\u00e4herungen der Steuerklassen, nicht mit den amtlichen Lohnsteuertabellen. Die tats\u00e4chlichen Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge stehen stellvertretend f\u00fcr die Vorsorgepauschale, wie in den \u00fcbrigen Lohn- und Gehaltsrechnern. Freibetr\u00e4ge auf der Lohnsteuerkarte, Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, private Krankenversicherung und weitere Eink\u00fcnfte bleiben au\u00dfen vor. Der Faktor, den das Finanzamt eintr\u00e4gt, kann deshalb leicht von diesem Ergebnis abweichen.<\/p>\n<p>Alle Ergebnisse sind eine Sch\u00e4tzung zur Orientierung und keine Steuerberatung. Verbindlich sind die Eintragung des Finanzamts, die Abrechnung Ihres Arbeitgebers und der Steuerbescheid.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Faktorverfahren Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Faktorverfahren Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__32a.html\" rel=\"noopener nofollow\" target=\"_blank\">den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet)<\/a> und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Faktorverfahren Rechner berechnet den Faktor nach \u00a739f EStG und vergleicht den Lohnsteuerabzug beider Partner mit IV\/IV und III\/V.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[14],"class_list":["post-715078","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-tax"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/715078","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=715078"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=715078"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=715078"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=715078"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}