{"id":712659,"date":"2026-08-09T10:00:59","date_gmt":"2026-08-09T10:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/wohn-riester-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T05:21:28","modified_gmt":"2026-10-24T02:21:28","slug":"wohn-riester-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/immobilien\/wohn-riester-rechner\/","title":{"rendered":"Wohn-Riester-Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<h2>Was der Wohn-Riester-Rechner macht<\/h2>\n<p>Der Wohn-Riester-Rechner zeigt, welche staatlichen Zulagen die Eigenheimrente f\u00fcr die Finanzierung Ihres selbst genutzten Wohneigentums bereith\u00e4lt. Aus Ihrer j\u00e4hrlichen Tilgung, Ihrem Vorjahreseinkommen und der Zahl Ihrer Kinder ermittelt er die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung, aufgeteilt in Grundzulage und Kinderzulage, und weist zus\u00e4tzlich die F\u00f6rderquote auf die Tilgung aus.<\/p>\n<p>Wohn-Riester ist eine besondere Form der Riester-F\u00f6rderung. W\u00e4hrend die klassische Riester-Rente Kapital f\u00fcr den Ruhestand aufbaut, flie\u00dft die F\u00f6rderung beim Wohn-Riester direkt in die Tilgung Ihres Immobiliendarlehens. Das senkt die Schuldenlast schneller und erm\u00f6glicht mietfreies Wohnen im Alter, wovon besonders Familien mit Kindern profitieren.<\/p>\n<h2>Warum sich Wohn-Riester lohnen kann<\/h2>\n<p>Die Zulagen wirken wie ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer Tilgung. Gerade Familien mit mehreren Kindern profitieren, weil die Kinderzulage je Kind gew\u00e4hrt wird. Die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung kann einen gro\u00dfen Teil der Tilgung ausmachen.<\/p>\n<p>Der Rechner zeigt:<\/p>\n<ul>\n<li>die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung,<\/li>\n<li>Grund- und Kinderzulage getrennt,<\/li>\n<li>die F\u00f6rderquote, also den Anteil der Tilgung, den der Staat \u00fcbernimmt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>So funktioniert die Berechnung<\/h2>\n<p>Der Rechner arbeitet mit zwei Bausteinen. Die Grundzulage von 175 Euro wird gew\u00e4hrt, sofern Sie eine eigene Tilgung leisten. Die Kinderzulage kommt f\u00fcr jedes Kind hinzu, f\u00fcr das Kindergeld bezogen wird. Beide Betr\u00e4ge sind gesetzlich festgelegt und im Rechner als Parameter hinterlegt.<\/p>\n<p>Die Summe aus Grund- und Kinderzulage ist die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung. Setzt man sie ins Verh\u00e4ltnis zur Tilgung, entsteht die F\u00f6rderquote. Liegt Ihre Tilgung unter dem Mindesteigenbeitrag, k\u00fcrzt der Rechner die Zulagen anteilig. Leisten Sie keine Tilgung, entf\u00e4llt die F\u00f6rderung.<\/p>\n<h2>Rechenbeispiel<\/h2>\n<p>Angenommen, Sie tilgen im Jahr 2.100 EUR und haben ein Kind, f\u00fcr das Sie Kindergeld erhalten. Sie bekommen die Grundzulage von 175 EUR sowie die Kinderzulage von 300 EUR. Die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung betr\u00e4gt damit 475 EUR. Bezogen auf die Tilgung von 2.100 EUR entspricht das einer F\u00f6rderquote von rund 22,6 %.<\/p>\n<p>Haben Sie zwei Kinder, steigt die Kinderzulage auf 600 EUR und die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung auf 775 EUR. Die Kinderzulagen beeinflussen das Ergebnis also stark.<\/p>\n<p>Bei einem Vorjahreseinkommen von 60.000 Euro und einem Kind liegt der Mindesteigenbeitrag bei 2.100 Euro minus 475 Euro Zulagen, also 1.625 Euro. Tilgen Sie nur 1.000 Euro, werden die Zulagen im Verh\u00e4ltnis 1.000 zu 1.625 gek\u00fcrzt, und Sie erhalten 292,31 Euro statt 475 Euro.<\/p>\n<h2>Was Sie eingeben<\/h2>\n<p>Halten Sie diese Angaben bereit:<\/p>\n<ul>\n<li>die Tilgung pro Jahr, also den Betrag, den Sie j\u00e4hrlich zur R\u00fcckf\u00fchrung des Darlehens leisten,<\/li>\n<li>die Anzahl der Kinder, f\u00fcr die Sie Kindergeld erhalten, getrennt nach Geburt ab 2008 und davor,<\/li>\n<li>Ihr rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen f\u00fcr den Mindesteigenbeitrag.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daraus ermittelt der Rechner die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung samt Aufschl\u00fcsselung und F\u00f6rderquote.<\/p>\n<h2>Das Ergebnis lesen<\/h2>\n<p>Sie erhalten vier Werte: die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung als zentrale Gr\u00f6\u00dfe, die Grundzulage, die Kinderzulage und die F\u00f6rderquote. Das Diagramm zeigt, wie sich die F\u00f6rderung auf Grund- und Kinderzulage verteilt.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderquote zeigt, welchen Anteil Ihrer Tilgung der Staat tr\u00e4gt. Je mehr gef\u00f6rderte Kinder, desto h\u00f6her ist sie. So erkennen Sie, ob sich der zus\u00e4tzliche Verwaltungsaufwand eines Wohn-Riester-Vertrags in Ihrer Situation lohnt.<\/p>\n<h2>Annahmen und Grenzen<\/h2>\n<p>Der Rechner sch\u00e4tzt die j\u00e4hrlichen Zulagen und ersetzt keine vollst\u00e4ndige Beratung. Er ber\u00fccksichtigt den Mindesteigenbeitrag, nicht aber die nachgelagerte Besteuerung des Wohnf\u00f6rderkontos im Rentenalter, den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro und den Sonderausgabenabzug. Diese sp\u00e4tere Steuer mindert den Nettovorteil und sollte in die Gesamtplanung einflie\u00dfen.<\/p>\n<p>Zudem ist Wohn-Riester an Bedingungen gekn\u00fcpft, etwa an die Selbstnutzung der Immobilie. Wird die Wohnung sp\u00e4ter vermietet oder verkauft, k\u00f6nnen Nachversteuerungen oder R\u00fcckforderungen entstehen. F\u00fcr eine verl\u00e4ssliche Entscheidung sollten Sie die Zahlen mit einem Anbieter und gegebenenfalls einem Steuerberater abgleichen.<\/p>\n<h2>Zweites Rechenbeispiel: die Wirkung von zwei Kindern<\/h2>\n<p>Das erste Beispiel geht von einem Kind aus. Bei zwei Kindern und weiterhin 2.100 EUR Tilgung im Jahr sieht es so aus: Die Grundzulage betr\u00e4gt weiterhin 175 EUR, die Kinderzulage steigt bei zwei Kindern auf 600 EUR. Die j\u00e4hrliche F\u00f6rderung summiert sich damit auf 775 EUR.<\/p>\n<p>Setzt man diese 775 EUR ins Verh\u00e4ltnis zur Tilgung von 2.100 EUR, ergibt sich eine F\u00f6rderquote von rund 36,9 %. Der Staat \u00fcbernimmt in diesem Fall also gut ein Drittel Ihrer j\u00e4hrlichen Tilgung. Im Ein-Kind-Beispiel lag die Quote bei rund 22,6 %.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fehler bei Wohn-Riester<\/h2>\n<ul>\n<li>Mindesteigenbeitrag untersch\u00e4tzen: F\u00fcr die volle Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag n\u00f6tig, der sich am Vorjahreseinkommen orientiert. Wer zu wenig tilgt, erh\u00e4lt die Zulagen nur gek\u00fcrzt.<\/li>\n<li>Nachgelagerte Besteuerung ausblenden: Die gef\u00f6rderten Betr\u00e4ge werden im Wohnf\u00f6rderkonto erfasst und im Rentenalter besteuert. Diese sp\u00e4tere Steuer mindert den Nettovorteil.<\/li>\n<li>Selbstnutzung nicht beachten: Wird die Immobilie vermietet oder verkauft, drohen Nachversteuerung oder R\u00fcckforderung.<\/li>\n<li>Zulagenantrag vergessen: Ohne Antrag flie\u00dft keine Zulage. Ein Dauerzulagenantrag beim Anbieter verhindert, dass Sie die F\u00f6rderung Jahr f\u00fcr Jahr neu beantragen m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>ZfA und Wohnf\u00f6rderkonto<\/h2>\n<p>Der Wohn-Riester Rechner sch\u00e4tzt die j\u00e4hrlichen Zulagen. Ausgezahlt werden diese von der Zentralen Zulagenstelle f\u00fcr Altersverm\u00f6gen, kurz ZfA, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Den Zulagenantrag stellen Sie in der Regel \u00fcber Ihren Anbieter, der ihn an die ZfA weiterleitet. Die Eigenheimrente und die Zulagen sind im Einkommensteuergesetz geregelt, unter anderem in den \u00a7\u00a7 84 und 85 zur Grund- und Kinderzulage sowie in \u00a7 92a zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Zulagen kann sich \u00fcber die Anlage AV zur Einkommensteuererkl\u00e4rung ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro ergeben. Das Finanzamt pr\u00fcft im Rahmen einer G\u00fcnstigerpr\u00fcfung, ob dieser \u00fcber die Zulagen hinaus einen Vorteil bringt. Die im Wohnf\u00f6rderkonto fortgeschriebenen Betr\u00e4ge werden im Rentenalter nachgelagert besteuert. Diese sp\u00e4tere Besteuerung bildet der Rechner bewusst nicht ab.<\/p>\n<h2>Praxistipps und Grenzen<\/h2>\n<p>Richten Sie einen Dauerzulagenantrag ein und melden Sie \u00c4nderungen bei Kindern oder Einkommen zeitnah, damit die Zulagen korrekt flie\u00dfen. Pr\u00fcfen Sie vor Vertragsabschluss die Kosten des Wohn-Riester-Produkts, da diese den F\u00f6rdervorteil schm\u00e4lern k\u00f6nnen. Achten Sie zudem darauf, dass die Selbstnutzung dauerhaft gesichert ist, denn nur dann bleibt die F\u00f6rderung ungeschm\u00e4lert erhalten.<\/p>\n<p>Rechnen Sie verschiedene Kinderzahlen und Tilgungsh\u00f6hen durch, um zu sehen, wie sich Kinderzulage und F\u00f6rderquote in Ihrer Situation ver\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Der Rechner ber\u00fccksichtigt weder die nachgelagerte Besteuerung noch m\u00f6gliche R\u00fcckforderungen bei Aufgabe der Selbstnutzung. Er dient als Orientierung \u00fcber die H\u00f6he der Zulagen und ersetzt keine vollst\u00e4ndige Vorsorge- oder Finanzierungsberatung. F\u00fcr eine verl\u00e4ssliche Entscheidung sollten Sie die Zahlen mit einem Anbieter und gegebenenfalls einem Steuerberater abgleichen.<\/p>\n<p><em>Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.<\/em><\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Wohn Riester Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Wohn Riester Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Wohn Riester Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Wohn Riester Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Wohn Riester Rechner berechnet die j\u00e4hrlichen Grund- und Kinderzulagen der Eigenheimrente f\u00fcr die Tilgung samt K\u00fcrzung beim Mindesteigenbeitrag.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[20],"class_list":["post-712659","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-property"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/712659","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=712659"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=712659"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=712659"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=712659"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}