{"id":712647,"date":"2026-08-09T10:00:56","date_gmt":"2026-08-09T10:00:56","guid":{"rendered":"https:\/\/financekit.tools\/tools\/pensionsluecke-beamte-rechner\/"},"modified":"2026-10-24T04:15:39","modified_gmt":"2026-10-24T01:15:39","slug":"pensionsluecke-beamte-rechner","status":"publish","type":"ftk_tool","link":"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/rente\/pensionsluecke-beamte-rechner\/","title":{"rendered":"Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner Deutschland"},"content":{"rendered":"<h2>Was der Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner macht<\/h2>\n<p>Der Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner sch\u00e4tzt die monatliche Pension von Beamtinnen und Beamten und zeigt die L\u00fccke zu einer gew\u00fcnschten Versorgung. Sie geben Ihre ruhegehaltf\u00e4higen Dienstjahre und Ihre letzten Bez\u00fcge ein und sehen den Ruhegehaltssatz, die voraussichtliche Pension und die verbleibende L\u00fccke.<\/p>\n<p>Die Beamtenversorgung folgt anderen Regeln als die gesetzliche Rente. Sie kn\u00fcpft an die Dienstjahre und die letzten Bez\u00fcge an, Entgeltpunkte spielen keine Rolle. Wer fr\u00fch wei\u00df, wie hoch die Pension ausf\u00e4llt, kann eine Versorgungsl\u00fccke rechtzeitig erkennen und gegensteuern.<\/p>\n<h2>Wie sich die Beamtenpension zusammensetzt<\/h2>\n<p>Kern der Beamtenversorgung ist der Ruhegehaltssatz. Er gibt an, welchen Anteil der letzten ruhegehaltf\u00e4higen Bez\u00fcge die Pension ausmacht. F\u00fcr jedes ruhegehaltf\u00e4hige Dienstjahr steigt dieser Satz um 1,79375 Prozent. Nach rund 40 Dienstjahren ist der H\u00f6chstsatz von 71,75 Prozent erreicht.<\/p>\n<p>Die Pension selbst ergibt sich, indem der Ruhegehaltssatz mit den letzten Bez\u00fcgen multipliziert wird. Ein Beamter mit vollem Ruhegehaltssatz erh\u00e4lt also 71,75 Prozent seiner letzten Bez\u00fcge als Pension. Der Rechner bildet diesen Zusammenhang ab und begrenzt den Satz auf den gesetzlichen H\u00f6chstwert.<\/p>\n<h2>Der H\u00f6chstruhegehaltssatz<\/h2>\n<p>Der Ruhegehaltssatz ist auf 71,75 Prozent begrenzt. Auch wer mehr als 40 Dienstjahre erreicht, kann keine h\u00f6here Pension als diesen Anteil erhalten. F\u00fcr die Planung hei\u00dft das: Zus\u00e4tzliche Dienstjahre \u00fcber 40 Jahre hinaus erh\u00f6hen die Pension nicht weiter.<\/p>\n<p>Umgekehrt bedeutet eine k\u00fcrzere Dienstzeit einen niedrigeren Ruhegehaltssatz und damit eine geringere Pension. Der Rechner berechnet den Satz aus den eingegebenen Dienstjahren und weist die entstehende Pension aus. Nach unten sichert die Mindestversorgung nach \u00a7 14 Abs. 4 BeamtVG ab, die bei kurzer Dienstzeit h\u00f6her sein kann als der erdiente Betrag. Sie ist im Rechner nicht enthalten.<\/p>\n<h2>Rechenbeispiel<\/h2>\n<p>Angenommen, eine Beamtin hat 40 ruhegehaltf\u00e4hige Dienstjahre und letzte Bez\u00fcge von 4.000 Euro. Der Ruhegehaltssatz betr\u00e4gt 40 mal 1,79375 Prozent, also genau 71,75 Prozent. Die Pension ergibt sich aus 71,75 Prozent von 4.000 Euro und betr\u00e4gt damit 2.870 Euro im Monat.<\/p>\n<p>Eine andere Person mit nur 20 Dienstjahren k\u00e4me auf einen Ruhegehaltssatz von 35,875 Prozent. Bei Bez\u00fcgen von 3.000 Euro erg\u00e4be sich eine Pension von 1.076,25 Euro. W\u00fcnschte sie sich 2.500 Euro monatlich, betr\u00fcge die Pensionsl\u00fccke 1.423,75 Euro.<\/p>\n<h2>Warum die Pensionsl\u00fccke wichtig ist<\/h2>\n<p>Auch die vergleichsweise gute Beamtenversorgung deckt nicht immer den gew\u00fcnschten Lebensstandard. Eine Sch\u00e4tzung der Pensionsl\u00fccke hilft Ihnen dabei,<\/p>\n<ul>\n<li>die voraussichtliche H\u00f6he Ihrer Pension realistisch einzuordnen,<\/li>\n<li>die Differenz zu Ihrem Wunscheinkommen zu erkennen,<\/li>\n<li>den Bedarf an privater Vorsorge einzusch\u00e4tzen,<\/li>\n<li>\u00fcber erg\u00e4nzende Altersvorsorge auf einer belastbaren Grundlage zu entscheiden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Je fr\u00fcher Sie eine m\u00f6gliche L\u00fccke erkennen, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, sie durch eigene Ersparnisse oder Vorsorgeprodukte zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Die Versorgung im Gesamtbild<\/h2>\n<p>Die Beamtenpension ist f\u00fcr die meisten Beamtinnen und Beamten die wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand. Dennoch kann eine erg\u00e4nzende Vorsorge sinnvoll sein, etwa wenn die Dienstzeit verk\u00fcrzt ist oder ein h\u00f6herer Lebensstandard angestrebt wird. F\u00fchren Sie die gesch\u00e4tzte Pension mit Ihren \u00fcbrigen Ersparnissen zusammen, um Ihre gesamte Versorgung einzuordnen.<\/p>\n<h2>Annahmen und Grenzen der Sch\u00e4tzung<\/h2>\n<p>Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Er berechnet die Pension aus den eingegebenen Dienstjahren und Bez\u00fcgen und begrenzt den Ruhegehaltssatz auf den H\u00f6chstwert. Nicht abgebildet sind Versorgungsabschl\u00e4ge bei vorzeitigem Ruhestand, beim Bund 3,6 Prozent je Jahr und h\u00f6chstens 10,8 Prozent, die genaue Ermittlung der ruhegehaltf\u00e4higen Zeiten und Bez\u00fcge sowie die Besteuerung der Pension.<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chliche Pension h\u00e4ngt vom jeweiligen Dienstrecht des Bundes oder Landes ab und kann im Einzelfall abweichen. Betrachten Sie das Ergebnis daher als Orientierung. F\u00fcr eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Versorgungsstelle.<\/p>\n<h2>Den Rechner im Lauf der Karriere nutzen<\/h2>\n<p>Rechnen Sie in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden neu, etwa nach einer Bef\u00f6rderung oder nach l\u00e4ngeren Zeiten in Teilzeit, weil sich dadurch sowohl die ruhegehaltf\u00e4higen Bez\u00fcge als auch die anrechenbaren Dienstjahre ver\u00e4ndern. Spielen Sie verschiedene Ruhestandszeitpunkte durch und beobachten Sie, wie sich der Ruhegehaltssatz dem H\u00f6chstwert n\u00e4hert. So erkennen Sie fr\u00fch, ob Ihre voraussichtliche Pension zum gew\u00fcnschten Lebensstandard passt und wie viel erg\u00e4nzende Vorsorge Sie brauchen. Bei einem Wechsel zwischen Bund und Land oder bei Elternzeiten verschieben sich die anrechenbaren Zeiten, auch dann lohnt eine neue Berechnung. Wer die L\u00fccke fr\u00fch kennt, hat mehr Zeit, sie durch regelm\u00e4\u00dfiges Sparen zu schlie\u00dfen, weil auch kleine monatliche Betr\u00e4ge \u00fcber viele Jahre sp\u00fcrbar wachsen.<\/p>\n<h2>Ein zweites Rechenbeispiel mit verk\u00fcrzter Dienstzeit<\/h2>\n<p>Betrachten wir eine Beamtin mit letzten Bez\u00fcgen von 4.000 Euro, die jedoch nur 30 ruhegehaltf\u00e4hige Dienstjahre erreicht. Der Ruhegehaltssatz betr\u00e4gt dann 30 mal 1,79375 Prozent, also 53,8125 Prozent. Angewendet auf 4.000 Euro ergibt das eine Pension von 2.152,50 Euro. Gegen\u00fcber den 2.870 Euro bei vollen 40 Dienstjahren fehlen damit 717,50 Euro im Monat, allein wegen der zehn fehlenden Dienstjahre. W\u00fcnschte sich diese Beamtin eine Versorgung von 3.000 Euro, betr\u00fcge die Pensionsl\u00fccke 847,50 Euro, die sie durch eigene Vorsorge schlie\u00dfen m\u00fcsste.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufige Fehler und Praxistipps<\/h2>\n<p>Ein h\u00e4ufiger Fehler ist die Verwechslung von Bruttobez\u00fcgen mit ruhegehaltf\u00e4higen Bez\u00fcgen. Nicht alle Gehaltsbestandteile sind ruhegehaltf\u00e4hig, weshalb die Bemessungsgrundlage niedriger liegen kann als das laufende Gehalt. Ebenso wird \u00fcbersehen, dass Versorgungsabschl\u00e4ge anfallen, wenn der Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze beginnt. Wer Teilzeit oder Beurlaubungen einlegt, sollte deren Wirkung auf die anrechenbaren Zeiten pr\u00fcfen. Fordern Sie fr\u00fchzeitig eine Versorgungsauskunft an und \u00fcbertragen Sie die dort genannten Werte in den Rechner. Ein weiterer Irrtum ist die Erwartung, dass jedes zus\u00e4tzliche Dienstjahr die Pension weiter erh\u00f6ht. Oberhalb des H\u00f6chstsatzes ist das nicht der Fall. Pr\u00fcfen Sie zudem, ob Vordienst- oder Ausbildungszeiten anerkannt werden, da sie den Ruhegehaltssatz sp\u00fcrbar beeinflussen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Beh\u00f6rden, Rechtsgrundlage und Grenzen<\/h2>\n<p>Die Beamtenversorgung des Bundes richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz, insbesondere nach \u00a7 14 BeamtVG f\u00fcr den Ruhegehaltssatz. F\u00fcr Landesbeamte gelten die jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetze mit teils abweichenden Regelungen. Eine verbindliche Versorgungsauskunft erteilt Ihre zust\u00e4ndige Versorgungsstelle beziehungsweise das Landesamt f\u00fcr Besoldung und Versorgung. Der Rechner bildet nur den Grundmechanismus aus Dienstjahren, Bez\u00fcgen und H\u00f6chstsatz ab. Nicht ber\u00fccksichtigt sind Versorgungsabschl\u00e4ge, die genaue Ermittlung ruhegehaltf\u00e4higer Zeiten und die Besteuerung der Pension. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung, keine verbindliche Zusage. Beachten Sie f\u00fcr die Steuer im Ruhestand, dass die Beamtenpension als Eink\u00fcnfte aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit steuerpflichtig ist, abz\u00fcglich eines Versorgungsfreibetrags, der vom Jahr des Pensionsbeginns abh\u00e4ngt. Planen Sie diese sp\u00e4tere Steuerlast mit ein, wenn Sie den Bedarf an erg\u00e4nzender Vorsorge bestimmen, damit Ihre Nettoversorgung realistisch bleibt.<\/p>\n<p><em>Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung.<\/em><\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n<h2>\u00dcber diesen Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner<\/h2>\n<p>Nutzen Sie diesen Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner, um sofort eine genaue Sch\u00e4tzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden f\u00fcr 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich <a href=\"https:\/\/financekit.tools\/de\/tools\/\">alle unsere Rechner<\/a> an, um den n\u00e4chsten Schritt zu planen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Pensionsl\u00fccke Beamte Rechner berechnet Ihre Pension aus Dienstjahren und letzten Bez\u00fcgen und zeigt die L\u00fccke zu Ihrer gew\u00fcnschten Versorgung.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_gspb_post_css":""},"ftk_country":[16],"ftk_category":[5],"class_list":["post-712647","ftk_tool","type-ftk_tool","status-publish","hentry","ftk_country-de","ftk_category-retirement"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool\/712647","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_tool"}],"about":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/ftk_tool"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=712647"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=712647"}],"wp:term":[{"taxonomy":"ftk_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_country?post=712647"},{"taxonomy":"ftk_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/financekit.tools\/de\/wp-json\/wp\/v2\/ftk_category?post=712647"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}